• 26.01.2016, 14:35:54
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  • OTS0173 OTW0173

Die Doppelzüngigkeit der NÖ GRÜNEN

Wollen die GRÜNEN keine Änderung der Geschäftsordnung des NÖ Landtages?

Utl.: Wollen die GRÜNEN keine Änderung der Geschäftsordnung des NÖ
Landtages? =

St. Pölten (OTS) - Die NÖ GRÜNEN kritisieren, dass der NÖ Landtag der
einzige Landtag in Österreich ist, wo ein Landtagsklub (4
Abgeordnete) keine Anträge und keine aktuellen Stunden selbstständig
beantragen kann.

Richtig ist, dass in NÖ nicht einmal 5 Abgeordnete selbstständige
Anträge einbringen oder Aktuelle Stunden beantragen können. Bereits
im April 2014 haben die Abgeordneten Ernest Gabmann, Dr. Walter Laki,
Dr. Herbert Machacek, Walter Naderer und Dr. Gabriele Von Gimborn auf
diesen Umstand hingewiesen und verlangt, dass man sich bemühen
sollte, in NÖ zumindest die durchschnittlichen demokratischen
Standards der anderen Bundesländer zu erreichen.

Wie sich zeigt, ist Niederösterreich im Vergleich mit den anderen
Bundesländern ein demokratiepolitischer Dinosaurier, denn in allen
anderen Bundesländern haben Minderheitsparteien wesentliche stärkere
demokratische Rechte als in Niederösterreich. "In Niederösterreich
ist es selbst dem drittstärksten Landtagsklub verwehrt,
selbstständige Anträge zu stellen, stellt Klubobmann Ernest Gabmann
fest.

Einbringung selbstständiger Anträge im Bundesländervergleich:
Vorarlberger Landtag (36 Mitglieder): zwei Abgeordnete
Landtag Steiermark (48 Mitglieder): zwei Abgeordnete
Kärntner Landtag (36 Mitglieder): jeder Abgeordnete
Landtag für Wien (100 Mitglieder): jeder Abgeordnete
Oberösterreichischer Landtag (56 Mitglieder): drei Abgeordnete
Tiroler Landtag (insgesamt 36 Abgeordnete): jeder Landtagsklub
Salzburger Landtag (36 Mitglieder): jeder Abgeordneter
Burgenländischer Landtag (36 Mitglieder): zwei Landtagsabgeordnete
In NÖ können nur sechs Landtagsabgeordnete selbstständige Anträge
stellen.

Beantragen von „Aktuellen Stunden“ im Bundesländervergleich:
Vorarlberger Landtag: jeder Landtagsfraktion in abwechselnder
Reihenfolge
Landtag Steiermark: jeder Landtagsklub
Kärntner Landtag: vier Landtagsabgeordnete
Landtag für Wien: jeder Landtagsklub
Oberösterreichischer Landtag: jeder Landtagsklub
Tiroler Landtag: jeder Landtagsklub abwechselnd
Salzburger Landtag: jede Landtagspartei
In NÖ können nur sechs Landtagsabgeordnete „Aktuelle Stunden“
beantragen.

Dieser für NÖ zutiefst negative Bundesländervergleich zeigt sich auch
bei vielen weiteren demokratischen Rechten von Minderheitsparteien
wie etwa dem Recht auf eine Fragestunde, dem Recht, dringliche Fragen
zu stellen oder dem Recht auf Akteneinsicht. Selbst ein Vergleich der
NÖ Gemeindeordnung 1973 mit der Geschäftsordnung des NÖ Landtages
zeigt, dass jedes Mitglied eines Gemeinderates wesentlich mehr
Rechte hat als ein niederösterreichsicher Landtagsabgeordneter!

"Schade, dass die GRÜNEN im NÖ Landtag nur Anträge der FPÖ
unterschreiben! Die GRÜNEN hätten schon längst die Möglichkeit
gehabt, mit anderen Landtagsparteien eine Änderung der
Geschäftsordnung des NÖ Landtages zu beantragen", stellt Gabmann fest
und schließt mit den Worten "Offenbar wollen die GRÜNEN in
Wirklichkeit keine Novelle der Geschäftsordnung des NÖ Landtages, da
sie ohnehin mit der FPÖ eine Spagat-Allianz eingegangen sind!"

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