- 25.01.2016, 12:28:22
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Christian Ragger: In Causa Heta Schadenersatzansprüche gegen Bund wahren!
NRAbg. Darmann: U-Ausschuss darf Hypo-Heta-Milliarden-Fehlgriffe nicht prüfen
Utl.: NRAbg. Darmann: U-Ausschuss darf
Hypo-Heta-Milliarden-Fehlgriffe nicht prüfen =
Klagenfurt (OTS) - „Das Land Kärnten muss die Zeit nutzen, bis am 11.
März klar ist, ob eine Mehrheit der Hypo-Heta-Anleihegläubiger das
75-Prozent-Ablöseangebot für die landesbehafteten Schuldtitel
annimmt. Es geht u.a. darum, Schadenersatzansprüche des Landes gegen
den Bund zu prüfen, weil dieser nach der Verstaatlichung den Schaden
der Hypo-Bank maximiert hat“, forderte der Obmann der Kärntner FPÖ LR
Mag. Christian Ragger in einer Pressekonferenz am Montag.
Ragger verwies auf den ehemaligen Hypo-Aufsichtsratsvorsitzenden
Johanes Ditz, der im Juli 2010 sogar Gewinne die Hypo-Bank
angekündigt hat. „Jetzt haben wir Milliardenverluste. Was ist da
passiert? Der Haftungsgeber, das Land, hat Regressansprüche gegen den
Haftungsnehmer, der die Bank nicht ordnungsgemäß geführt hat", so
Ragger.
Dabei zeige sich ein gravierendes Problem: Der Hypo-U-Ausschuss werde
daran gehindert, Fehlhandlungen nach der Verstaatlichung zu prüfen.
Denn die Heta entbinde keinen Zeugen von der
Verschwiegenheitspflicht, sodass Fehlinvestitionen und Missgriffe ab
2010 nicht erörtert werden können.
Der FP-Fraktionsvorsitzende im Ausschuss und stv. Klubobman Mag.
Gernot Darmann verwies auf FP-Anträge, diesen Missstand zu beheben.
„Wo gibt es das, dass die Regierung das parlamentarische
Kontrollorgan daran hindern darf, ihrem Prüfauftrag nachkommen zu
dürfen?“, fragt er. Er erinnerte u.a. daran, dass in der
verstaatlichten Hypo Hunderte Millionen Euro für Berater vergeudet
wurden und der Schaden trotzdem maximiert worden sei. Die bisherige
Prüfung im U-Ausschuss habe dreierlei gezeigt: Dass es 2009
Alternativen zum Verstaatlichung gegeben hätte, dass der Bund
fahrlässiger Weise auf Kontrollrechte verzichtet hätte und dass er
ohne Not die Bayrische Landesbank aus der Verantwortung für die Hypo
entlassen habe.
Aus der Sicht von LR Mag. Ragger ist ein Plan B zum geplanten Ankauf
der Schuldtitel dringend nötig. Selbst wenn eine Mehrheit der
Gläubiger für das 75%-Angebot zustände käme, gebe es Risken:
Rechtliche Basis dafür sei das Finanzmarktstabilitätsgesetz. Wenn
der Verfassungsgerichtshof dieses aufhebt, drohe eine Rückabwicklung.
Jene Gläubiger, die das Angebot von Haus aus nicht akzeptieren und
möglicherweise sogar die annehmenden Investoren könnten die ganzen
100 % einfordern. Man sollte daher u.a. einen Umtausch der
Schuldtitel in Bundesanleihen mit 30jähriger Laufzeit überlegen. „Vor
allem aber muss man mit den Gläubigern einmal reden. Bei jedem
kleinen Unternehmen wird im Fall einer Krise mit allen Kreditgebern
gesprochen, aber im Fall der Hypo-Heta tut man das nicht. Es ist zu
befürchten, dass sich Betroffene in der Finanzindustrie einen solchen
Stil nicht gefallen lassen“, meint Ragger abschließend.
(Schluss)
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