- 21.01.2016, 12:29:03
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Haindl-Reisen-Konkurs: Frist für KundInnen endet am 29. Jänner
AK Niederösterreich-Hörmann: „Forderungen rasch einreichen“
Utl.: AK Niederösterreich-Hörmann: „Forderungen rasch einreichen“ =
Wien (OTS) - In der Insolvenz des Reiseveranstalters Haindl-Reisen
endet die Frist für KundInnen, ihre Forderungen bei der Europäischen
Reiseversicherung einzureichen. Ersatzansprüche müssen dort bis 29.
Jänner bekannt gegeben werden, sagt AK Niederösterreich-Expertin
Christa Hörmann.
Wer einen Urlaub bei Haindl-Reisen gebucht hat, hat unter bestimmten
Umständen eine Chance, einen Teil seines Geldes wiederzusehen. Manche
der Zahlungen sind gemäß Reisebüroversicherungsverordnung versichert,
sagt AK Niederösterreich-Expertin Christa Hörmann. Das sind bereits
geleistete Zahlungen für Reisen, die nach Eröffnung der Insolvenz am
2. 12. angetreten hätten werden sollen – also im Wesentlichen
Anzahlungen für Reisen im Jahr 2016.
„Wir empfehlen allen Betroffenen, sich bis 29. Jänner 2016 bei der
Versicherung zur Wahrung eines eventuellen Ersatzanspruches aus der
Besicherung gemäß RSV anzumelden“, sagt Hörmann. Ein entsprechendes
Anmeldeblatt gibt es auf noe.arbeiterkammer.at/Werbefahrten als
Download.
Ersatzangebote genau prüfen
Einige Firmen bieten an, die gewünschten Reisen sehr wohl
durchzuführen. Bei einigen Angeboten waren auch die bisherigen
Zahlungen „berücksichtigt“. Das sind völlig neue (von Haindl & Co
GmbH & Co KG Reisen unabhängige) Vertragsangebote und die
„Berücksichtigung“ der bisherigen Zahlungen stellt einen
Rabatt/Preisnachlass des jeweiligen Anbieters dar.
„Sollten auch Sie derartige Anbote erhalten, raten wir Ihnen diese
als neues Reiseangebot für sich selbst zu prüfen. Wir raten weder zu
einer Annahme derartiger Angebote noch können wir davon generell
abraten“, sagt Hörmann.
Betroffene können sich auch telefonisch bei der AK Niederösterreich
unter 05-7171-1315 (Christa Hörmann) melden.
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