
Wien (OTS) - Die Beschlussfassung des Polizeilichen
Staatsschutzgesetzes wurde schon mehrfach verschoben. Die massive
Kritik an der Schaffung eines neuen Inlandsgeheimdienstes wurde von
der Bundesregierung offenbar gehört, hat aber nicht zu einem Umdenken
geführt. Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat), der
Österreichische Rechtsanwaltstag (ÖRAK) und der Österreichische
Journalisten Club (ÖJC) fordern daher eine umfassende Evaluierung der
Gesamtsituation, bevor neue Überwachungsgesetze eingeführt werden.
Nur so kann sichergestellt werden, dass erweiterte Befugnisse von
Behörden mit Grund- und Menschenrechten vereinbar sind. Solange die
Wirksamkeit von Antiterrormaßnahmen nicht nachgewiesen ist, dienen
sich nicht dem Schutz der Demokratie. Im Gegenteil: Sie untergraben
sie.
"Uns ist nach wie vor nicht klar, warum die Österreichische
Bundesregierung rationale Argumente ignoriert und stattdessen den
Beschluss eines Gesetzes durchsetzen will, das viel mehr Probleme
bringt, als es zu lösen im Stande ist", so Christof Tschohl, Obmann
des AKVorrat.
Die Bürgerrechtsinstitution hat den ursprüglichen
Gesetzesvorschlag, die vor der Sommerpause vorgestellte
Ministerratsversion sowie die Abänderungsanträge aus dem Dezember des
Vorjahres analysiert und umfassende Stellungnahmen dazu
veröffentlicht. Die Adaptionen, die bislang gemacht wurden, sind
marginal. Die Hauptkritikpunkte des AKVorrat sind nach wie vor gültig
und auch die fünf Forderungen der Petition auf
https://www.staatsschutz.at, die mittlerweile von mehr 25.000
Menschen unterzeichnet wurde, sind seit Juni des Vorjahres
unverändert aufrecht.
Der AKVorrat wird in Kürze HEAT vorstellen. Dieser
Handlungskatalog zur Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze ist die
Grundlage für die Bewertung bestehender und zukünftiger Regelungen.
"Das Polizeiliche Staatsschutzgesetz fällt da ganz klar durch", so
Tschohl.
Verhältnismäßigkeit nicht gegeben
Mangelhafter Rechtsschutz, ein weitreichender Deliktekatalog, eine
unzureichende Definition von "Gruppierungen", die überwacht werden
können, sowie eine Gefährderdatenbank mit extrem langen
Speicherfristen für erfasste persönliche Informationen sind nur
einige der Kritikpunkte.
"Das Gesetz an sich ist grundsätzlich zu hinterfragen, denn ich
orte einen Abbau von Grund- und Freiheitsrechten sowie eine
Überwachungssehnsucht der Bundesregierung. Im speziellen braucht es
echte richterliche Kontrolle für jede Überwachungsmaßnahme. Die
Genehmigung lediglich durch einen Rechtsschutzbeauftragten und seine
zwei Stellvertreter ist nicht ausreichend und rechtsstaatlich
bedenklich. Wir wollen einen Rechtsstaat und keinen Spitzelstaat, der
der Bevölkerung eine bloße Scheinsicherheit vorgaukelt", so der
Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags Rupert Wolff.
"Der vorliegende Entwurf ist daher ein massiver Angriff au die
Grundrechte. Der ÖJC verurteilt die Schaffung eines
Inlandsgeheimdienstes ohne Kontrolle durch unabhängige Richter, dies
ist eines demokratischen Staates unwürdig.", so der Präsident des
Österreichischen Journalisten Clubs Fred Turnheim.
Lichtermeer gegen Überwachung am 23. Jänner 2016
Für den 23. Jänner 2016 ruft der AKVorrat zu einer Kundgebung auf.
Das Lichtermeer gegen Überwachung wird vor dem Bundesamt für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung stattfinden. Alle
Informationen dazu finden sich unter https://akvorrat.at/node/141.
Über den AKVorrat
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) hat sich die
Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung
ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel
gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie
zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof
erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken
Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die
Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen.
https://www.akvorrat.at
Der AKVorrat finanziert sich hauptsächlich durch Spenden, bitte
unterstütze unsere Arbeit: https://spenden.akvorrat.at
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