- 15.01.2016, 20:21:05
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- OTS0215 OTW0215
Mitteilung gem § 5 ÜbG / Absichtsbekanntgabe
Cubic (London) Limited kündigt antizipiertes Pflichtangebot für alle ausstehen-den Aktien der C-Quadrat Investment AG (ISIN: AT0000613005) an
Utl.: Cubic (London) Limited kündigt antizipiertes Pflichtangebot
für alle ausstehen-den Aktien der C-Quadrat Investment AG
(ISIN: AT0000613005) an =
Wien (OTS) - Cubic (London) Limited ("Bieterin" oder "Cubic"), die
jeweils zur Hälfte im Eigentum von San Gabriel Privatstiftung, die
derzeit mit rund 15,68% an C-Quadrat Investment AG beteiligt ist, und
T.R. Privatstiftung, die derzeit mit rund 19,58% an C-Quadrat
Investment AG beteiligt ist, steht, hat heute einen aufschiebend
bedingten Aktienkaufvertrag mit Talanx Asset Management GmbH über
insgesamt 1.095.162 auf Inhaber lautende Stückaktien der C-Quadrat
Investment AG ("C-Quadrat" oder "Zielgesellschaft"), entsprechend
25,1% vom ausgegebenen Grundkapital der Zielgesellschaft,
abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt EUR 42 je Aktie. Der
Aktienkaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der
aufsichtsrechtlichen Freigaben durch die zuständigen Behörden in
Deutschland, England und Österreich.
Mit Wirksamkeit des Aktienkaufvertrages wird die Bieterin zusammen
mit den beiden Privatstiftungen über 50% an der Zielgesellschaft
halten und gem § 22 ff ÜbG verpflichtet sein, ein Pflichtangebot an
alle übrigen Aktionäre zu stellen. Cubic beabsichtigt, dieser Pflicht
im Rahmen eines antizipierten Pflichtangebots zum Kauf sämtlicher
C-Quadrat Aktien, die nicht von der Bieterin, gemeinsam vorgehenden
Rechtsträgern, der C-Quadrat oder Aktionären, mit denen die Bieterin
Nichteinlieferungsvereinbarungen abgeschlossen hat, gehalten werden,
nachzukommen. Dieses antizipierte Pflichtangebot wird sich daher auf
rund 411.000 Stück C-Quadrat Aktien, entsprechend rund 9,44% am
ausgegebenen Grundkapital der Zielgesellschaft, beziehen. Der
Angebotspreis wird sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und
voraussichtlich EUR 42,86 je C-Quadrat Aktie betragen. Das
antizipierte Pflichtangebot wird unter der Bedingung der
aufsichtsrechtlichen Freigaben durch die zuständigen Behörden in
Deutschland, England und Österreich gestellt werden.
Die Bieterin plant eine Veröffentlichung der Angebotsunterlage in
Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben, beabsichtigt jedoch auf Grund
der Komplexität aufsichtsrechtlicher Freigabeverfahren in mehreren
Ländern, einen Antrag zur Fristerstreckung der Anzeige der
Angebotsunterlage bei der Österreichischen Übernahmekommission zu
stellen. Die Angebotsunterlage wird die genauen Fristen und
Modalitäten für die Annahme des antizipierten Pflichtangebots
enthalten auch auf den Websites der Zielgesellschaft
(www.c-quadrat.com) und der Österreichischen Übernahmekommission
(www.takeover.at) abruf-bar sein.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und
stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf
von Aktien der C-Quadrat dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere
das antizipierte Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach
Freigabe der Veröffentlichung durch die österreichische
Übernahmekommission in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden.
Investoren und Inhabern von C-Quadrat Aktien wird dringend empfohlen,
die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten oder enthalten werden.
Das antizipierte Pflichtangebot wird ausschließlich auf Basis der
anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere
des österreichischen Übernahme-rechts, durchgeführt. Das antizipierte
Pflichtangebot wird nicht nach den rechtlichen Vor-gaben anderer
Jurisdiktionen als Österreich durchgeführt werden. Dementsprechend
wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das
antizipierte Pflichtangebot außerhalb Österreichs eingereicht,
veranlasst oder gewährt. Inhaber von C-Quadrat Aktien sollten nicht
darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner
anderen Jurisdiktion als Österreich geschützt zu werden.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in
Übereinstimmung mit österreichischer Marktpraxis erfolgt, kann die
Bieterin auch außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor,
während oder nach Ablauf der Annahme-frist bzw. der weiteren
Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar C-Quadrat Aktien erwerben
bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können
im Einklang mit dem Übernahmegesetz über die Börse zu Marktpreisen
oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle
Informationen über diese Erwerbe werden unverzüglich veröffentlicht,
soweit dies nach österreichischem Recht erforderlich ist.
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