Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von Barrieren fehlt im Gesetz
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Gesetz =
Wien (OTS) - Zum heurigen 10 jährigen Jubiläum des
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes stellen die Grünen Mängel
fest, die es zu beseitigen gilt. Kommt es beispielsweise in
Schlichtungsverfahren bei Diskriminierungen zu keiner Einigung, ist
als Rechtsfolge lediglich eine Schadenersatzklage vorgesehen.
„Untersuchungen zeigen, dass der immaterielle Schadensersatz, der
nach Klagen nach dem Behindertengleichstellungsrecht erreicht werden
kann, sehr gering ist. Noch dazu bleiben die Barrieren meist
bestehen. Was fehlt, ist ein klarer Unterlassungs- und
Beseitigungsanspruch im Gesetz“, meint die Behindertensprecherin der
Grünen, Helene Jarmer.
Ein bereits im März 2012 veröffentlichter Evaluierungsbericht zum
Behindertengleichstellungsrecht beinhaltet neben einer Reihe von
Verbesserungsvorschlägen zwei zentrale Empfehlungen: die Verankerung
eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs bei Diskriminierungen
und eine Erweiterung des Verbandsklagerechtes.
„Eine Erweiterung des derzeit schwerfälligen Verbandsklagerechtes auf
weitere Behinderten- und Klagsverbände wäre dringend nötig, um
Österreich auf dem Weg zur Barrierefreiheit weiterzubringen. Auch das
derzeit große Kostenrisiko bei gerichtlichen Verfahren muss gesenkt
werden", fordert Jarmer.
Ein Behindertengleichstellungsgesetz ist nur so viel Wert, wie seine
Rechtsschutzinstrumente die Durchstellung der Gleichstellungsrechte
garantieren können. Ebenso vor 10 Jahren wurde die
Behindertenanwaltschaft ins Leben gerufen.
„Der Behindertenanwalt ist eine sinnvolle Einrichtung, er muss
allerdings in seinen Kompetenzen gestärkt werden. Ebenso wichtig
wären regelmäßige Berichte an den Nationalrat, analog zur
Volksanwaltschaft", sagt Jarmer.
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