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LR Schwarz: Forderung nach Bundeszuständigkeit bei der Mindestsicherung

Bundesweite Harmonisierung und Deckelung der BMS im Fokus

St. Pölten (OTS) - Im Vorfeld der am kommenden Freitag stattfindenden Besprechung zur Evaluierung der Art. 15a-BVG-Vereinbarung zur Mindestsicherung der Sozial-Landesräte mit Bundesminister Rudolf Hundstorfer fordert Niederösterreichs Sozial-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz die Zuständigkeit im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) zur Gänze von den Ländern zum Bund zu übertragen. Schwarz erläutert: "Niederösterreich steht für Föderalismus, dort wo er effizient und wertvoll ist. Wir sind aber gerne bereit, uns dort zu bewegen, wo eine Harmonisierung sinnvoll erscheint. Gerade der Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung hat sich in den letzten Jahren als ein solcher Bereich entpuppt, wo zentrale Regelungen möglich und durchaus klug sind. Bereits jetzt trägt der Bund bereits einen Löwenanteil von ca. 85% des Aufwandes im Bereich von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Durch die BMS-Harmonisierung könnten die zahlreichen unterschiedlichen Länderregelungen vereinheitlicht werden und eine One-Stop-Shop-Strategie, beispielsweise beim Arbeitsmarktservice, realisiert werden. Der österreichweite Apparat für ein bürgernahes Service wäre mit dem AMS bereits vorhanden und auch die Betreuung und Vermittlung sowie die Wiedereingliederung der MindestsicherungsbezieherInnen wird bereits vom AMS durchgeführt. Ich halte in diesem Bereich auch nichts von halben Lösungen sondern erachte es nur als sinnvoll, wenn Gesetzgebung und Vollziehung in Zukunft vollständig durch den Bund erledigt werden. Diese Forderung werde ich auch am Freitag an Bundesminister Hundstorfer herantragen."

Auch die vieldiskutierte Deckelung der Mindestsicherung ist für Schwarz notwendig: "Wir verstehen die Mindestsicherung in unserem Bundesland als Ansporn um wieder in den Arbeitsprozess zu gelangen. Daher halte ich es auch im Sinne der Fairness und Verantwortung gegenüber dem System für dringend notwendig, dass wir über eine Deckelung der Bezüge aus der Mindestsicherung auf rd. 1.500 Euro diskutieren. Wir haben in unserem Bundesland mit der Einführung des Wiedereinsteigerbonus, die Umstellung auf Sachleistungen bzw. Direktanweisungen mit einhergehender Kontrolle sowie mit der Mitwirkungspflicht der Finanzbehörden bereits einen weiteren Schritt in Richtung effizienten und sinnvollen Umgang mit unseren Sozialleistungen getan. Gerade in der heutigen Zeit, die geprägt ist von Wirtschaftskrisen und Zuwanderung, ist es von enormer Wichtigkeit, langfristig in die Zukunft zu denken und vorausschauend funktionierende soziale Systeme aufzubauen."

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