Förderungsbericht 2014 liegt dem Nationalrat vor
Utl.: Förderungsbericht 2014 liegt dem Nationalrat vor =
Wien (PK) - Der aktuelle Förderungsbericht, den die Bundesregierung
dem Parlament kurz vor Weihnachten übermittelt hat (III-226 d.B.),
weist für 2014 eine Zunahme der Förderungen gegenüber 2013 um 482
Mio. € (2,6%) auf 19,3 Mrd. € aus. Direkte Förderungen stiegen um 102
Mio. € auf 5,26 Mrd. € (2013: 5,16 Mrd. €), bei der
Arbeitsmarktförderung um 96 Mio. € und bei der Umweltförderung um 60
Mio. €. Einsparungen wurden bei der Wirtschaftsförderung (-42 Mio. €)
sowie bei der Förderung der Ländlichen Entwicklung und beim
Schutzwasserbau (-86 Mio. €) verzeichnet. Empfänger von
Direktsubventionen waren 2014 Träger des öffentlichen Rechts mit
insgesamt 2,1 Mrd. € (2013: 2,12 Mrd. €), Unternehmungen mit 1,33
Mrd. € (2013: 1,28 Mrd. €), Haushalte und private Institutionen mit
1,71 Mrd. € (2013: 1,65 Mrd. €) und Stellen im Ausland mit 0,112 Mrd.
€ (2013: 0,106 Mrd. € ). Die Finanzierung der direkten Förderungen
erfolgte 2014 zu 1,41 Mrd. € oder zu 26,9% durch zweckgebundene
Einzahlungen wie Arbeitslosenversicherungsbeiträge (745 Mio. €),
Mittel für die Siedlungswasserwirtschaft und Katastrophenfonds oder
die Kraftfahrzeugsteuer. Der Rest der Förderungsmittel stammte aus
allgemeinen Budgetmitteln.
Die indirekten Förderungen, also Ausnahmen von der Steuerpflicht,
stiegen 2014 auf insgesamt 13,99 Mrd. € (2013: 13,61 Mrd. €) , wovon
9,35 Mrd. € auf den Bund und der Rest auf die Länder entfielen. Bei
den indirekten Förderungen ist der Anstieg um 380 Mio. € vor allem
auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz (300 Mio. €) und auf die
Forschungsprämie (110 Mio. €) zurückzuführen.
Starke Veränderungen im Berichtswesen über Förderungen
Die Berichte über Förderungen wurden in den letzten Jahren wesentlich
verändert. Auf Wunsch der Abgeordneten enthalten die
Förderungsberichte seit 2012 bessere Informationen über indirekte
Förderungen. In weiterer Folge wurde die Darstellung der direkten
Förderungen an Strukturveränderungen im Bundeshaushalt sowie an die
Transparenzdatenbank angepasst. Besonders gravierende Veränderungen
in der Darstellung der Förderungen machte am 1. September 2014 die
Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung notwendig,
die die Summe der Unternehmensförderungen in Österreich gegenüber der
bisherigen Darstellung mehr als halbierte.
So entwickelten sich die Unternehmensförderungen (Subventionen und
Vermögenstransfers) in der Darstellung nach dem neuen Europäischen
System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG 2010) in
Österreich wie folgt (in Mrd. Euro; Daten nach ESVG 1995 in Klammern)
- 2010: 8.100 (18.653); 2011 8.013 (17.776); 2012: 8.487 (20.360);
2013 8.464 (19.420); 2014: 11.440.
Subventionen und Transfers
Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) unterscheidet
Subventionen von Vermögenstransfers und sonstigen Transfers.
Subventionen sind Zahlungen ohne Gegenleistung an in Österreich
ansässige Produzenten, mit denen der Staat Einfluss auf den
Produktionsumfang, die Verkaufspreise oder die Entlohnung der
Produktionsfaktoren nimmt. Vermögenstransfers sind
Investitionszuschüsse, Entschädigungen bei Naturkatastrophen,
Haftungsübernahmen, Schuldenaufhebungen und Bankenhilfen. Sonstige
laufende Transferzahlungen sind Staatszuschüsse an private
Organisationen ohne Erwerbscharakter (Vereine, konfessionelle
Schulen, Ordensspitäler) und private Haushalte (ohne Sozialtransfers)
sowie Zahlungen an EU und internationale Organisationen.
Durch die Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
kam es bei den Subventionen und Vermögenstransfers zu signifikanten
Änderungen, weil staatliche Transfers an Krankenhäuser und
Verkehrsunternehmen, die seit der Generalrevision zum Sektor Staat
gezählt werden (Landes- und Gemeindespitäler, Infrastruktur und
Personenverkehr der ÖBB), nicht mehr als Subventionen oder
Vermögenstransfers gelten, sondern als innerstaatliche Transfers
verbucht werden.
Österreichs Förderungspolitik im internationalen Vergleich
Die Geldleistungen der Gebietskörperschaften an Unternehmen und
Privatpersonen in Österreich betrugen 2013 zirka 80,4 Mrd. €, das
sind rund 27,7% des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Gemäß dem ESVG
umschließt dieser Wert zum Ländervergleich alle direkten Förderungen
(Subventionen und Vermögenstransfers) an Unternehmen sowie an Private
inklusive Sozialleistungen. Österreich lag damit im Jahr 2013 vor
Finnland (26,2%), Schweden (22,5%) und der Schweiz (17,6%), aber
hinter Frankreich (31,8%).
Die Ausgaben für die soziale Sicherung betrugen 2013 in Österreich
20% des BIP. Europäische Vergleichswerte dazu betrugen 2013 17,3%
(EU-28), 18,4% (Euroraum), 17,2% (Deutschland), 21,1% (Frankreich),
19,9% (Finnland), 20,1% (Italien) und 18,6% (Griechenland). Der Wert
für die Altersausgaben schwankt zwischen 8,4% des BIP in Schweden und
12,6% des BIP in Österreich. In der EU-28 lag er bei 10,4% des BIP,
im Euroraum bei 10,9% des BIP. Frankreich hat bei der
Wohnraumförderung mit Geld- und Versicherungsleistungen von 0,8% des
BIP einen sehr hohen Anteil, in den anderen dargestellten Staaten
liegt der Anteil zwischen 0,1% und 0,4% des BIP.
Der Anteil der Förderungen an Unternehmen lag in Österreich von 2006
bis 2013 zwischen 2,6% und 3,0% des BIP. 2013 betrug er 2,7% des BIP.
Die Subventionen schwankten 2006 bis 2013 zwischen 1,4% auf 1,6% des
BIP, 2013 lagen sie bei 1,4%. Die Vermögenstransfers lagen 2006 bis
2013 zwischen 1,1% und 1,4% des BIP und machten 2013 1,3% des BIP
aus. Im Internationalen Vergleich lagen die Unternehmensförderungen
in der Schweiz mit 4,6% des BIP höher, in Frankreich mit 2,7% gleich
mit Österreich. Die EU-28 verzeichnete 2,3%, die Eurozone 2,5%,
Schweden 2%, Finnland 1,6%, und Deutschland 1,8%).
Auf dem Weg zu mehr Effizienz im Förderwesen
Am 22. August 2014 verordnete der Finanzminister Allgemeine
Rahmenrichtlinien des Bundes für die Gewährung von Förderungen aus
Bundesmitteln (ARR 2014). Verpflichtende Abstimmungen sollen
unerwünschte Mehrfachförderungen vermeiden, Ziele und Indikatoren
dienen der Förderungsevaluierung und Wirkungsorientierung und
Verbesserungen bei Gewährung, Abwicklung und Kontrolle von
Förderungen. Laut einem Bericht der Untergruppe "Förderungen" der
Aufgabenreform- und Deregulierungskommission (ADK) funktioniert das
Förderungswesen Österreichs in weiten Bereichen rational und
kooperativ. Um Mehrfachförderungen und Ineffizienzen zu vermeiden,
sollte aber die Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften
verbessert werden. Zu den Schwächen zählten mangelnde Strategie,
fehlende Wirkungsorientierung sowie Defizite bei Gewährung,
Abwicklung, Kontrolle und Evaluierungen der Förderungen. Der Bund
habe in den letzten Jahren mit neuen Steuerungselementen Fortschritte
erzielt und den Ländern und Gemeinden entsprechende Vorschläge
unterbreitet. Vorschläge zum Förderungswesen sollten bei den
Finanzausgleichsverhandlungen berücksichtigt werden, liest man im
Bericht der Regierung. Dazu wurde im politischen Lenkungsausschuss
zum Finanzausgleich am 15.7.2015 eine Aufgabenkritik mit den
Schwerpunkten Privatwirtschaftsverwaltung und Förderungen vereinbart,
heißt es im aktuellen Förderungsbericht. (Schluss) fru
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