• 08.01.2016, 08:46:56
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  • OTS0006 OTW0006

Ausbildungspflicht vor Begutachtung: Hundstorfer – niemand soll zurückgelassen werden

Start ab Herbst 2016 – 5.000 Jugendlich pro Jahr betroffen – Strafe nur als letzte Konsequenz

Utl.: Start ab Herbst 2016 – 5.000 Jugendlich pro Jahr betroffen –
Strafe nur als letzte Konsequenz =

Wien (OTS) - Der Gesetzesentwurf zur Ausbildungsverpflichtung steht
vor der Begutachtung. Sozialminister Rudolf Hundstorfer unterstreicht
anlässlich des Begutachtungsentwurfes, dass „neun Jahre Bildung
vielfach für die Anforderungen unseres Arbeitsmarktes nicht
ausreichen“. Damit die frühzeitigen Bildungsabbrecher eine Chance
bekommen, ein selbstbestimmtes Leben und eine kontinuierliche
Erwerbslaufbahn zu erlangen, sei es unbedingt erforderlich, eine über
die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung zu absolvieren. „Wir
werden niemanden zurücklassen. Deshalb wird die Ausbildungspflicht
mit dem Schuljahr 2016/17 für den ersten Jahrgang starten. Sanktionen
wird es erst ab 2017/18 geben“, sagte Hundstorfer. Nach einer
sechswöchigen Begutachtungsfrist und der parlamentarischen Behandlung
der Materie, soll ein Gesetzesbeschluss im April dieses Jahres
erfolgen. ****

„Die meisten Jugendlichen setzen nach Ende der neunjährigen
Schulpflicht ohnedies ihren Schulbesuch fort oder absolvieren eine
Lehre, bei rund 5.000 Jugendlichen pro Jahrgang trifft dies leider
nicht zu und sie brechen ihre Ausbildung ab. Sie nehmen eine
Hilfstätigkeit auf oder ziehen sich ganz aus den Systemen Bildung,
Ausbildung und Arbeitsmarkt zurück“, so Hundstorfer. Ein solch
schlechter Start in das Berufsleben habe oft lebenslange Konsequenzen
und bringe häufig ein niedriges und lückenhaftes Einkommen oder auch
eine Abhängigkeit von sozialen Leistungen mit sich. Daher müssen ab
Herbst des heurigen Jahres alle unter 18 Jahre, die die Schulpflicht
erfüllt haben entweder eine weiterführende Schule, eine betriebliche
bzw. überbetriebliche Lehrausbildung oder Maßnahmen der
Ausbildungsvorbereitung (Produktionsschulen, AMS-Qualifizierung) oder
niederschwellige Maßnahmenangebote, wie stundenweise Beschäftigung,
im Vorfeld von und zur schrittweisen Heranführung an weiterführende
Bildung und Ausbildung absolvieren, sagte der Minister.

Hilfsarbeit ist dann bis zum Alter von 18 Jahren nur noch
eingeschränkt möglich, wenn sie im Rahmen eines
arbeitsmarktpolitischen Perspektiven- oder Betreuungsplans oder neben
einer weiterführenden Ausbildung stattfindet. In allen Bundesländern
wird es Koordinierungsstellen geben. Diese organisieren und
koordinieren den auf den konkreten Einzelfall abzustimmenden
Betreuungs- und Unterstützungsprozess. An diese Koordinierungsstellen
können sich auch Eltern, die Jugendlichen selbst oder Institutionen
wie Schule AMS, Länder oder Lehrlingsstellen wenden, sollte es zu
einem Ausbildungsabbruch kommen oder wenn Jugendliche gar keine
Ausbildung aufnehmen wollen. Sollte es zu einem Abbruch einer
Ausbildung kommen, muss innerhalb von vier Monaten eine neue
Ausbildung begonnen werden. Sanktionen soll es erst als letzte
Konsequenz geben, wenn Eltern bzw. Erziehungsberechtigte nachweislich
keine Verantwortung übernehmen und Kontaktaufnahme und
Unterstützungsangebote verweigert werden. Angelehnt an die
Schulpflichtverletzung sind dann zwischen 100 und 500 Euro zu
bezahlen; im Wiederholungsfall 200 bis 1.000 Euro.

Im Vollausbau ab 2019 wird das Sozialministerium jährlich rund 80
Millionen Euro für die Ausbildungspflicht aufbringen. Im ersten Jahr
entstehen zusätzliche Kosten von 22 Mio. Euro. „Mittel- bis
langfristig rentiert sich die Ausbildungspflicht jedenfalls. Denn das
Arbeitslosigkeitsrisiko bei einer guten Ausbildung reduziert sich um
zwei Drittel von über 20 Prozent auf sieben Prozent. Durch nachhaltig
qualifizierte Beschäftigung kommt es zu mehr Steuereinnahmen und
weniger Ausgaben für Arbeitslosigkeit und anderen Sozialleistungen“,
schloss der Sozialminister. (Schluss)

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