Wien (OTS) -
- Neuorientierung des Strafrechts in Österreich durch Überarbeitung
von rund 200 Tatbeständen
- Einführung neuer Tatbestände: Zwangsheirat, Cybermobbing,
Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
Mit 1. Jänner 2016 tritt die umfangreichste Reform des
Strafgesetzbuches seit 1975 in Kraft, die eine Neuorientierung des
Strafrechts in Österreich markiert und damit den heutigen
gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird. So wird künftig der
höchstpersönliche Lebensbereich noch stärker geschützt indem
Straftaten gegen Leib und Leben deutlich strenger geahndet werden.
Straftäter riskieren beispielsweise künftig bei absichtlich schwerer
Körperverletzung doppelt so hohe Freiheitsstrafen wie bisher –
nämlich ein bis zehn Jahre. Stirbt das Opfer drohen künftig fünf bis
15 Jahre Haft. Zugleich werden die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten
angehoben. Dadurch kommt es zu einer Verschiebung in den
Strafdrohungen zugunsten des Schutzes der höchstpersönlichen
Rechtsgüter. Es werden daher beispielsweise reine Diebstähle oder
andere Vermögensdelikte in Zukunft, wenn keine Gewalt im Spiel ist,
entsprechend geringer bestraft. „Menschen legen heute deutlich mehr
Wert auf körperliche und auch sexuelle Integrität. Das muss sich auch
im Strafrecht wiederspiegeln. Daher werden ab Jänner 2016 unter
anderem Gewalt- und Sexualstraftäter strenger bestraft. Denn eines
ist klar, wenn Menschen im höchstpersönlichen Lebensbereich Schaden
zugefügt wird, kann man diesen mit Geld eigentlich nicht wieder
gutmachen“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter über eine seiner
größten Reformen, die er 2015 erfolgreich umgesetzt hat.
Im Zuge der Reform wurden insgesamt rund 200 Tatbestände
überarbeitet, aber auch völlig neue eingeführt. So werden mit Jänner
2016 u.a. Zwangsheirat, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
und Cybermobbing neu unter Strafe gestellt. Wer also im Internet die
Privatsphäre von jemandem so stark verletzt, dass dieser in seiner
Lebensführung beeinträchtigt wird, dem droht eine Freiheitsstrafe von
bis zu einem Jahr. Führt die Tat zum (versuchten) Selbstmord, so
drohen bis zu drei Jahre Haft. Dieser Tatbestand nützt also jedem,
denn durch den Einsatz neuer Medien kann jeder relativ leicht zum
Opfer derartiger Straftaten werden. Neben der Einführung neuer
Tatbestände wurden aber auch bereits bestehende wie beispielsweise
Verhetzung neu definiert und deutlich verschärft. „Wir haben nun ein
noch stärkeres Mittel um gegen Menschenfeindlichkeit und Hass
vorgehen zu können. Wenn jemand aufgrund seiner Herkunft, Religion,
Hautfarbe, Sprache oder ähnliches verbal attackiert wird, darf das
nicht ungestraft bleiben. Hass darf in unserer Gesellschaft keinen
Platz haben, denn wer Hass sät, wird Gefängnis ernten. Und das gilt
selbstverständlich auch für verhetzende Inhalte, die über Social
Media Kanäle verbreitet werden“, so Brandstetter.
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