- 23.12.2015, 11:36:55
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- OTS0048 OTW0048
Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage in der Strafsache "Leonie"
Wien (OTS) - Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen beide Elternteile
der Leonie S. Anklage wegen des Verdachts des Quälens oder
Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach §
92 StGB erhoben.
Dem Anklagevorwurf liegt zugrunde, dass der Vater die damals
zweijährige Leonie mit zu heißem Wasser abgeduscht habe, wodurch sie
schwere Verbrühungen erlitt und in weiterer Folge verstarb. Beiden
Elternteilen wird überdies vorgeworfen, das verletzte Kind nicht
unverzüglich in ärztliche Versorgung übergeben zu haben.
Die Strafdrohung liegt für den Vater des Mädchens bei einem bis zu
zehn Jahren Freiheitsstrafe und bei der Mutter des Kindes bei bis zu
drei Jahren Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht
rechtskräftig; die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14
Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu
erheben.
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