• 23.12.2015, 10:31:20
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Ein schönes Weihnachtsgeschenk für deutsche Hotels

Booking.com verliert seine Knebelverträge - Österreichische Behörden weiterhin im Winterschlaf

Utl.: Booking.com verliert seine Knebelverträge - Österreichische
Behörden weiterhin im Winterschlaf =

Wien (TP/OTS) - Das deutsche Kartellamt untersagt die
„Bestpreisklausel“ der Reiseplattform Booking.com. Damit genießen
Gäste der deutschen Hotellerie neben dem Mehrwertsteuervorteil nun
auch eine echte Preistransparenz. Die österreichischen Behörden
befinden sich hingegen weiterhin in einem seit Jahren anhaltenden
Winterschlaf, bedauert Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der
Prodinger|GFB Tourismusberatung.

Das Kartellamt verbietet dem Marktführer Booking.com, sich in seinen
Verträgen mit deutschen Hotels die jeweils günstigsten Preise
garantieren zu lassen.

Diese Bestpreisklausel verstößt nach Auffassung des Kartellamts gegen
Wettbewerbsbeschränkungen. In Österreich gibt es keine solchen
Weihnachtsgeschenke von Seiten der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).
Die Reiseplattformen sichern sich durch fragwürdige
Vertragsbedingungen nach wie vor einen großen Wettbewerbsvorteil. Die
heimischen Hoteliers verpflichten sich, den Plattformen den jeweils
niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und
die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornokonditionen im Internet
anzubieten. Diese Vertragsklauseln gehen auf Kosten der Verbraucher,
unterstreicht Thomas Reisenzahn.

Aufgrund des bisherigen Versagens der Behörden müssen sich Hoteliers
den „Königsweg“ zur Direktbuchung noch selber suchen. Die
Prodinger|GFB Tourismusberatung gibt einen Ausblick für 2016:
http://www.tourismuspresse.at/redirect/progfb1

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