- 22.12.2015, 10:40:58
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Verordnung sieht acht Kasernen-Standorte als Betreuungsstellen vor
Einigung zwischen Flüchtlingskoordinator Konrad, BMI und BMLV
Utl.: Einigung zwischen Flüchtlingskoordinator Konrad, BMI und BMLV =
Wien (OTS) - Acht zusätzliche Kasernen können künftig als
Betreuungsstellen für Asylwerber genutzt werden. Darauf haben sich
das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium für
Landesverteidigung und Sport und Flüchtlingskoordinator Dr. Christian
Konrad als Mitglieder der Task Force der Bundesregierung geeinigt.
Die Verordnung ermöglicht es dem Bund, bei Nicht-Erfüllung der
vereinbarten Länderquote die Kasernen kurzfristig als
Betreuungsstelle für Asylwerber in Betrieb nehmen zu können. Vom
Durchgriffsrecht kann die Bundesregierung nur Gebrauch machen, wenn
ein Bundesland die Quote im Vormonat nicht zu hundert Prozent
erfüllt.
Bei den acht Kasernen handelt es sich um
1. Türk-Kaserne – Gemeinde Spittal an der Drau (Postleitzahl 9800)
2. Hensel-Kaserne – Gemeinde Villach (Postleitzahl 9501)
3. Fliegerhorst Brumowski – Gemeinde Tulln (Postleitzahl 3425)
4. Hessen-Kaserne – Gemeinde Wels (Postleitzahl 4600)
5. Kirchner-Kaserne – Gemeinde Graz (Postleitzahl 8010)
6. Benedek-Kaserne – Gemeinde Bruckneudorf (Postleitzahl 2460)
7. Wallenstein-Kaserne – Gemeinde Götzendorf an der Leitha
(Postleitzahl 2434)
8. Wintersteller-Kaserne – Gemeinde Sankt Johann (Postleitzahl 6380)
Die dafür notwendige Verordnung des Bundesministeriums für Inneres
trat mit 19. Dezember 2015 in Kraft. Sie ist vorerst auf sechs Monate
befristet.
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