- 21.12.2015, 12:37:29
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ORF-Schiedsgericht entscheidet zum Redakteursstatut
Klärung von Mitwirkungsrechten bei Personalentscheidungen
Utl.: Klärung von Mitwirkungsrechten bei Personalentscheidungen =
Wien (OTS) - Erstmals in der fast vierzigjährigen Geschichte des
ORF-Redakteursstatuts wurde vom ORF-Redakteursrat die Einsetzung
eines Schiedsgerichts verlangt, weil eine journalistische
Leitungsfunktion vom Generaldirektor entgegen dem Vorschlag der
betroffenen Redakteursversammlung ohne vorherige Anhörung des
Redakteursrats besetzt wurde.
Das Schiedsgericht kam in Übereinstimmung mit den Streitparteien zur
Ansicht, dass das ORF-Redakteursstatut bezüglich der
Mitwirkungsrechte der ORF Journalisten an personellen Entscheidungen
im Laufe der Jahre und während dieser Zeit mehrfach erfolgter
Gesetzesänderungen einigen Anpassungsbedarf hat. Dies eröffnet
Spielräume für unterschiedliche Interpretationen. Zur Klärung hat das
Schiedsgericht folgenden grundlegenden Schiedsspruch erlassen:
„Betreffend die Mitwirkung der Gremien der Redakteure an personellen
Entscheidungen wird festgestellt, dass vor solchen Entscheidungen des
Generaldirektors über die Bestellung von im § 5 Abs. 3 des
Redakteursstatuts genannten Leitungsfunktionen gemäß dieser
Bestimmung anzuhören ist:
1. durch den zuständigen Direktor oder Landesdirektor der
Redakteursausschuss bzw. die betroffene Redakteursversammlung nach
rechtzeitiger Bekanntgabe der Ausschreibung und des
Ausschreibungsergebnisses und
2. durch den Generaldirektor der Redakteursrat im Fall, dass einem
Besetzungsvorschlag des betroffenen Gremiums nicht Rechnung getragen
werden soll, unabhängig davon, ob der Direktor oder Landesdirektor
einen Vorschlag erstattet (einen Besetzungsantrag gestellt) hat.“
Das Schiedsgericht mit Dr. Otto Oberhammer als Vorsitzendem und Fritz
Wendl sowie Mag. Michael Wimmer als weiteren Mitgliedern.
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