ÖMB-Präsident Puchebner erfreut über Schaffung einer Wohnbauinvestitionsbank
Utl.: ÖMB-Präsident Puchebner erfreut über Schaffung einer
Wohnbauinvestitionsbank =
St. Pölten (OTS) - Der Mieter – und Wohnungseigentümerbund-Präsident
Helmut Puchebner begrüßt das gestern im Bundesrat beschlossene Gesetz
zur Schaffung einer Wohnbauinvestitionsbank, „weil damit ein
Instrument zur Ankurbelung des Wohnbaus mit außerbudgetären
zusätzlichen Fördermitteln künftig zur Verfügung steht, das aufgrund
der angespannten Lage am Wohnungsmarkt, dringend zur Vermehrung des
Wohnungsangebot und damit zur Senkung der Kosten benötigt wird“.
Die in Konnex dazu ebenfalls beschlossene Novelle des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) bietet in Summe den Mietern
und Nutzungsberechtigten von gemeinnützigen Wohnungen einige
Vorteile, meint Puchebner. „So ist die nunmehr im WGG normierte
Erhaltungspflicht für das Wohnungsinnere durch die gemeinnützige
Bauvereinigung aufgrund des Kostendeckungsprinzips und der damit
verbundenen Einhebung eines angemessenen Erhaltungs- und
Verbesserungsbeitrages (EVB) sachlich gerechtfertigt“, meint
Puchebner und führt weiter aus, "dass die beim Mieter verbleibenden
Bagatellreparaturen sowie Austausch von Beleuchtungsmitteln in der
Wohnung, um ein sinnloses Ausräumen des EVB-Topfes zu verhindern,
einen Quantensprung in der Wohnrechtspolitik darstellen“.
Das Entweder-Ohne – Denken weicht einem pragmatischen und
alltäglichen Verhalten bei durchschnittlich technisch begabten sowie
kosten- und verantwortungsbewussten Mietern.
Auch wurde ein sinnvolles Antragsrecht der Mieter zur Durchsetzung
von Erhaltungsarbeiten gefunden.
"Im Vollanwendungsbereich des MRG wird eine gerechte Erhaltungslösung
viel schwieriger, da sich die Mieterträge zwischen „angemessenem
Mietzins“ bis "auslaufendem Kategoriemietzins bewegen", vermutet
Puchebner.
„Wünschenswert ist jetzt noch eine gesetzlich verankerte
Wartungspflicht des Mieters, mit der klargestellt wird, was der
Mieter zu tun hat“, verweist der Mieterbundpräsident auf das letzte
fehlende Stück für eine vollständige Klärung aller Zuständigkeiten.
"Die gleitende Erhöhung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages in
jährlichen „Minischritten“ ab dem 6. Jahr anstelle der bisher äußerst
unangenehmen großen Einhebungssprünge sowie die Verlängerung des
EVB-Anhebungszeitraumes auf 30 Jahre sichert einerseits eine
standardgemäße Erhaltung von WGG-Bauten – weitgehend ohne
gerichtliche Anhebung - andererseits eine sozial verträgliche
Belastung der Mieter über einen langen Zeitraum", stellt
ÖMB-Präsident Puchebner zufrieden fest.
„Sollte dennoch ein gerichtliches Erhöhungsverfahren notwendig
werden, ist der Bewilligungszeitraum auf 20 Jahre ausgedehnt worden,
was auch zu einer geringeren Belastung der Mieter führt als früher“,
erläutert Puchebner abschließend eine weitere Neuregelung.
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