• 18.12.2015, 09:07:14
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  • OTS0012 OTW0012

Glücksspiel und Wetten in Wien: Zweifelhafte Angaben sollen die negative Bilanz und Rechtswidrigkeiten vertuschen!

Die Novelle des Wettgesetzes von Juli 2015 wurde und wird rechtswidrig für Marktmanipulationen statt Jugend- und Spielerschutz missbraucht.

Utl.: Die Novelle des Wettgesetzes von Juli 2015 wurde und wird
rechtswidrig für Marktmanipulationen statt Jugend- und
Spielerschutz missbraucht. =

Wien (OTS) - Frau Umweltstadtrat Sima lobt die Finanzpolizei, ihre
Magistratsabteilung 36 und die Wiener Landespolizei dafür, dass sie
vermutlich recht folgenreiche unionsrechtswidrige Taten setzten. Auch
ein Laie kann sich über die Richtlinie des Notifizierungsverfahrens
der EU informieren:
http://www.ots.at/redirect/Notifizierungsverfahren und man muss kein
Jurist sein um auf der Website des Europäischen Gerichtshofes die,
für alle EU Mitgliedsländer bindenden, Entscheidungen zu finden, dass
auch ein Verbot von technischen Geräten in Brüssel rechtzeitig zu
notifizieren ist! Dort findet man auch die Entscheidung, dass
Unionsrechtswidrigkeiten weder vorläufig, noch während einer
Übergangsfrist, von nationalen Organen und Gerichten toleriert werden
dürfen. Die notwendige Notifizierung der Novelle hat nicht
stattgefunden!

Frau Umweltstadtrat Sima hat den Medien gegenüber ausdrücklich
bestätigt, dass es sich um ein Verbot von Wettterminals, also von
technischen Geräten handelt. Siehe z.B.: die Rathauskorrespondenz vom
27.08.2015 (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150827_OTS0070/)
und ihre Presseaussendung OTS0058 vom 17.12. 2015
(http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20151217_OTS0058/).

Insgesamt macht diese Marktmanipulation, speziell die Verbote, ganz
besonders die ausländischen Online-Anbieter von Glücksspiel und
Wetten sehr glücklich. Teuer bezahlte Lobbyisten könnten es für sie
nicht besser machen. Dadurch gibt es deutlich weniger bis überhaupt
keinen Spieler- und Jugendschutz im unkontrollierbaren Online- und
Mobiltelefonbereich, zu dem die Konsumenten durch die „harte
Vorgangsweise“ ausdrücklich gedrängt werden.

Keines der seit Juli 2015 angezettelten Strafverfahren und damit die
Beschlagnahmungen sind bisher rechtskräftig entschieden. Der in
Brüssel vorliegende Entwurf des neuen Wiener Wettgesetzes wird ohne
Änderungen ebenfalls Grund für massive Rechtsstreitigkeiten werden!

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AUT

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