- 16.12.2015, 10:54:27
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Pressemitteilung in der Strafsache Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen Ing. Michael FISCHER, Mag. Rudolf FISCHER, Mag. Bernd SCHÖNEGGER sowie weitere Personen Anklage wegen des Verdachts der Untreue erhoben.
Utl.: Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen Ing. Michael FISCHER,
Mag. Rudolf FISCHER, Mag. Bernd SCHÖNEGGER sowie weitere
Personen Anklage wegen des Verdachts der Untreue erhoben. =
Wien (OTS) - Dem Anklagevorwurf liegt zugrunde, dass im Vorfeld des
Grazer Gemeinderats-wahlkampfes 2008 von einer Tochtergesellschaft
der Telekom Austria AG ohne adäquate Gegenleistung Euro 119.760,-- an
eine für die Grazer Volkspartei tätige Werbeagentur geflossen seien.
Dieser Geldbetrag sei in weiterer Folge für die Bestreitung des
Gemeinderatswahlkampfes aufgewendet worden.
Die Strafdrohung liegt für sämtliche Angeklagte derzeit bei bis zu 10
Jahren Freiheitsstrafe, ab 1.1.2016 bei bis zu 3 Jahren
Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; die
Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der
Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt im äußerst umfangreichen
Faktenkomplex „TELEKOM“ in mehreren Ermittlungssträngen, wobei
insgesamt etwa 40 Personen als Beschuldigte geführt wurden. Die
weiteren Ermittlungsverfahren werden parallel zu dem bevorstehenden
Hauptverfahren fortgesetzt.
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