• 15.12.2015, 10:31:15
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HCB-Skandal: Über 500 Görtschitztaler schließen sich GLOBAL 2000-Umweltbeschwerde an

Hoffen auf positive Antwort der Bezirkshauptmannschaft vor Weihnachten

Utl.: Hoffen auf positive Antwort der Bezirkshauptmannschaft vor
Weihnachten =

Wien (OTS) - Wien, am 15. Dezember 2015 - Die Initiative „Zukunft
Görtschitztal“ hat mit Unterstützung der Bürgerinitiative „Rettet das
Görtschitztal" bis zum heutigen Tag mehr als fünfhundert schriftliche
Erklärungen von GörtschitztalerInnen gesammelt, die sich der
Umweltbeschwerde von GLOBAL 2000 anschließen möchten. Horst
Reichmann, Obmann von „Zukunft Görtschitztal“ freut sich über das
starke Engagement der Bevölkerung: „Wichtige Beweggründe für viele
Menschen im Tal sind die Sorge um die Gesundheit und die Angst vor
weiteren Belastungen, aber auch die Hoffnung auf einen Neustart in
eine giftfreie Zukunft. Daher sind unsere Blicke derzeit
erwartungsvoll auf die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan
gerichtet.“

Die Umweltbeschwerde wurde von GLOBAL 2000 am 19. Oktober 2015 bei
der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan eingebracht und liegt
dort zur Bearbeitung. Aufgabe der Behörde ist es, die Beschwerde
rasch zu prüfen und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen für
die Anwendung des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes, dem Antrag von
GLOBAL 2000 zu folgen und das Beschwerdeverfahren zu veröffentlichen.

Trotz der erhöhten Arbeitsbelastung der Behörde aufgrund von HCB- und
Asbest-Problematik hofft GLOBAL 2000-Umweltchemiker Helmut Burtscher
auf ein zeitnahes und positives Ergebnis: „Dass mehr als fünfhundert
betroffene Menschen sich dem Verfahren anschließen, ist ein starkes
Argument. Wir vertrauen darauf, dass die BH unsere Umweltbeschwerde
nun mit noch höherer Priorität bearbeitet, sodass die Menschen im
Görtschitztal vielleicht vor Weihnachten, spätestens aber vor
Jahreswechsel eine positive Rückmeldung erhalten werden."

Die Umweltbeschwerde ist ein Rechtsinstrument, welches die Behörde
dazu auffordert, gemäß dem Bundes-Umwelthaftungsgesetz vorzugehen und
die Verursacher eines Umweltschadens festzustellen. Den Geschädigten
wird dadurch Parteienstellung im Sanierungsverfahren zuteil: Das
bedeutet besserer Zugang zu Informationen, das Recht auf Mitsprache
und die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen die Verursacher.

„Nicht zuletzt empfiehlt das vom Land Kärnten vor wenigen Wochen in
Reaktion auf den Funk-Bericht verabschiedete Maßnahmenpaket die
Zusammenarbeit mit Umweltschutzorganisationen als Maßnahme zur
Verhinderung zukünftiger Umweltskandale. Das
Bundesumwelthaftungsgesetz, auf dessen Anwendung unsere
Umweltbeschwerde abzielt, bietet hierfür einen geeigneten
gesetzlichen Rahmen“, so Burtscher abschließend.

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