• 12.12.2015, 11:25:19
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FSG NÖ-Pfister/SWV NÖ-Ernst: Stärkere Anwendung des Bestbieterprinzips unterstützt regionale Wirtschaft

Nach Beschlussfassung durch den Nationalrat muss jetzt die Zweckbindung der Wohnbauförderung folgen.

Utl.: Nach Beschlussfassung durch den Nationalrat muss jetzt die
Zweckbindung der Wohnbauförderung folgen. =

Wien (OTS) - "Die nun im Nationalrat beschlossene Änderung des
Bundesvergabegesetzes ist wichtig für die kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) und die Stärkung der regionalen Wirtschaft",
erklären FSG NÖ-Landesvorsitzender BR René Pfister und der Präsident
des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Niederösterreich (SWV
NÖ), Günter Ernst. "Damit wird den KMU der Zugang zu öffentlichen
Aufträgen erleichtert und zugleich werden wirksame Maßnahmen gegen
Lohn- und Sozialdumping ergriffen. Diese Gesetzesänderung wird
helfen, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen."

Die Vergabe-Novelle zielt auch darauf ab, Scheinfirmen einen Riegel
vorzuschieben, Transparenz bei der Subvergabe zu schaffen und
Abgabenverluste durch Lohn- und Sozialdumping zu verhindern.
Pfister dazu: "Die Novelle rechnet sich volkswirtschaftlich, weil von
unseren Steuern öffentliche Aufträge finanziert werden und wir mit
der Novelle die rechtlichen Grundlagen geschaffen haben, dass unser
Steuergeld in Österreich bleibt. Die Novelle rechnet sich zweitens
steuerlich, weil durch die Beauftragung von regionalen Betrieben mit
ihrem Eigenpersonal Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge und die
Wertschöpfung ebenfalls in Österreich bleiben. Damit steigern wir
auch die Kaufkraft."

Wie Wirtschaftsverband NÖ-Präsident Günter Ernst informiert, "haben
in den letzten Jahren immer weniger kleine und mittlere Unternehmen
öffentliche Aufträge erhalten. Hauptgrund dafür ist, dass der größte
Teil der Auftragsvergaben nach dem Billigstbieterprinzip erfolgte, wo
ausschließlich der niedrigste Preis zählt. Bei dieser Vergabeform
haben es KMU wesentlich schwerer als große Unternehmen."

"Die im Nationalrat beschlossene Änderung des Vergaberechts sieht
vor, dass das Bestbieterprinzip für bestimmte Vergabeverfahren bei
Bau- und Dienstleistungsaufträgen verpflichtend wird. Damit zählt
hier nicht nur der Preis, sondern es werden auch Qualitätskriterien
berücksichtigt. Das kommt nicht nur den kleinen und mittleren
Unternehmen entgegen, sondern letztendlich auch den Auftraggebern
zugute. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und folgt
unserer langjährigen Forderung.
Der Wirtschaftsverband Niederösterreich setzt sich dafür ein, dass
das Bestbieterprinzip noch stärker verankert wird und in noch viel
mehr Bereichen zur Anwendung kommt als es die aktuelle Novelle
vorsieht", berichtet Günter Ernst.

Wichtig für die FSG NÖ ist, dass das neue Gesetz eindeutig mehr
Rechtssicherheit bietet. Entscheidend ist, dass bereits bei
Angebotslegung alle Subunternehmer genannt werden müssen. Jetzt geht
es darum, diesem Gesetz Leben einzuhauchen und auch auf Landesebene
umzusetzen.
"Ich erwarte mir vom Land Niederösterreich, dass es das Gesetz rasch
selbst im eigenen Wirkungsbereich umsetzt und zwar nicht nur auf die
Bauwirtschaft. In diesem Zusammenhang will ich jedoch daran erinnern,
dass es Aufträge braucht, um der regionalen Bauwirtschaft einen
Impuls zu geben. Darum fordere ich erneut die Zweckwidmung der
Wohnbauförderung", betont Pfister.

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