• 04.12.2015, 12:30:05
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Die Parlamentswoche vom 7.12. - 11.12.2015

Sitzungen des Nationalrats und Jugendparlament

Utl.: Sitzungen des Nationalrats und Jugendparlament =

Wien (PK) - Die zwei Dezember-Sitzungen des Nationalrats sehen noch
zahlreiche Gesetzesbeschlüsse vor. Neben dem Gemeinnützigkeitsgesetz
stehen unter anderem auch das Abgabenänderungsgesetz, die Schaffung
einer Wohnbauinvestitionsbank, das Jugendgerichtsgesetz, das BIFIE-
Gesetz und das Bundesvergabegesetz auf dem Plan. Der Außenpolitische
Bericht wird sicherlich zu einer umfassenden Debatte über Krisenherde
und ihre Konsequenzen führen. Das Jugendparlament, das am Freitag der
Woche tagt und an dem diesmal SchülerInnen aus Oberösterreich
teilnehmen, diskutiert "Dislikes im Internet".

Mittwoch, 9. Dezember

11.00 Uhr: Der Nationalrat startet seine letzten Sitzungen in diesem
Jahr mit einer Aktuellen Stunde, deren Thema von der FPÖ gewählt
wurde und "Sicherheit statt Asylchaos" lautet.

An der Spitze der Tagesordnung werden die Abgeordneten die Schaffung
einer Wohnbauinvestitionsbank diskutieren. Damit soll das Angebot an
leistbarem Wohnen verbessert werden. Einfließen werden die Themen
Wohnungsvergabe, Spekulationsverbot und Kontrolle beim gemeinnützigen
Wohnbau.

Im Mittelpunkt der Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss steht das
Gemeinnützigkeits-Gesetz 2015, das der Umsetzung des so genannten
"Gemeinnützigkeitspakets" dient und den steuerrechtlichen
Gemeinnützigkeitsbegriff im Stiftungsrecht verankert. Konkret sollen
etwa unentgeltliche Erwerbe gemeinnütziger Körperschaften von der
Grunderwerbssteuer und der Grundbuch-Eintragungsgebühr befreit
werden. Vorgesehen ist auch eine Befreiung von der Stiftungssteuer
für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen. Ferner wird durch das
Normengesetz die heimische Normeninfrastruktur an die aktuellen
Gegebenheiten angepasst. Das Aufsichtsrecht obliegt dem
Wirtschaftsministerium, Normung soll zudem nur noch auf Antrag
erfolgen, für Streitigkeiten in Normungsangelegenheiten wird eine
Schlichtungsstelle eingerichtet. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung
wird die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie umgesetzt, das betrifft vor
allem höhere Kreditwürdigkeitsstandards für KundInnen sowie bessere
Information und mehr Transparenz. Europarechtliche Anpassungen werden
im Maß- und Eichgesetz und im Druckgerätegesetz vorgenommen.

Beschließen soll der Nationalrat in weiterer Folge die
Neuorganisation und neue inhaltliche Ausrichtung des
Bildungsforschungsinstituts BIFIE. Die wissenschaftliche Komponente
wird gestärkt, es gibt in Hinkunft nur mehr eine Leitungsperson, die
Standorte werden reduziert. Für die Abwicklung der Zentralmatura soll
das Bildungsministerium zuständig sein.

Den Schwerpunkt der zu verhandelnden Justizmaterien bildet die
Novelle zum Jugendgerichtgesetz, deren Ziel es ist, Alternativen zur
Haft zu forcieren und jungen Menschen im Rahmen von so genannten
Sozialnetzkonferenzen Hilfe in schwierigen Lebenssituationen
anzubieten. Mitverhandelt werden zwei Anträge von Abgeordneten zur
Modernisierung des Jugendstrafrechts und zu höheren Strafen für
Verletzungen von Beamten, Zeugen und Sachverständigen. Thema in der
Justizdebatte ist ferner die Gerichtsgebühren-Novelle, die unter
anderem Gebührensenkungen zum Inhalt hat, sowie der Antrag zur
Einführung eines Gerichtsgebührenrechners.

Das Abgabenänderungsgesetz 2015, das den Finanzblock einleitet,
bringt steuerrechtliche Neuerungen, Vereinfachungen und Korrekturen
in 35 Gesetzen. Dazu zählt die Wiedereinführung des Wahlrechts bei
Einlagenrückzahlungen. Im Umgründungsgesetz entfällt die
Evidenzierung von Differenzbeträgen, zudem kommt bei Umgründungen und
bei der Besteuerung wegziehender Betriebe das "Entstrickungskonzept"
zur Anwendung. Änderungen im Körperschaftssteuergesetz betreffen
grenzüberschreitende Zuwendungen von Privatstiftungen. Das
Transparenzdatenbankgesetz aus dem Jahr 2012 wird aktualisiert und
das Zollrechts-Durchführungsgesetz an den neuen EU-Zollkodex
angepasst. Mit dem sogenannten IFI-Beitragsgesetz sollen Förderung
nachhaltiger Entwicklung und Mittel für den Kampf gegen die Armut im
Sinne der UN-Millenniumsziele in den ärmsten Ländern aufgestockt
werden.

Hohe Strafen, wie sie die EU bei Verstößen gegen
Transparenzanforderungen und Informationspflichten beim Handel mit
Wertpapieren vorsieht, werden im Börsegesetz verankert, Änderungen im
Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken dienen der
Unterstützung des europäischen Abwicklungsausschusses durch die
heimische Finanzmarktaufsicht. Die Poststrukturgesetz-Novelle beendet
schließlich den jahrelangen Streit zwischen Post und Regierung
hinsichtlich der Zahlungen der Post im Zusammenhang mit BeamtInnen,
die den Postbetrieben (Telekom, Post, Postbus) per Gesetz
zugewiesenen wurden. Die Novelle folgt einer Empfehlung des
Rechnungshofs.

Aus dem Innenausschuss liegt eine Bund-Länder-Vereinbarung vor, durch
die die Kostenhöchstsätze für die Grundversorgung von AsylwerberInnen
angehoben werden. Die Anpassung der Sätze erfolgt zum Teil
rückwirkend, vor allem für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge in kleinen Wohngruppen gibt es deutlich mehr Geld.
Mitverhandelt werden Anträge hinsichtlich einer kind- und
jugendgerechten Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen
AsylwerberInnen sowie hinsichtlich der Neuausschreibung der
Asylwerberbetreuung. Ferner steht ein Antrag zur Diskussion, dem
zufolge auch Sicherheitsorgane das ausdrückliche Recht erhalten
sollen, Wildtieren und auch Haus- und Nutztieren einen Gnadenschuss
zu geben, wenn diese im Straßenverkehr verletzt wurden und am
Verenden sind.

Schließlich entscheidet der Nationalrat, ob ein weiterer
Untersuchungsausschuss eingesetzt werden soll. Das Team Stronach will
die politische Verantwortung für die Vorgänge rund um die
Kommunalkredit AG und die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG-
Untersuchungsausschuss) durchleuchten. Der Geschäftsordnungsausschuss
hat diesen Vorstoß in der Vorwoche abgelehnt (siehe Meldung der
Parlamentskorrespondenz Nr. 1337/2015)

Donnerstag, 10. Dezember

09.00 Uhr: Die Sitzung des Nationalrats beginnt mit einer
Fragestunde, in der Bundeskanzler Werner Faymann den Abgeordneten
Rede und Antwort steht.

Daran schließt sich ein großer Sozialblock, der mit dem
Arbeitsrechts-Änderungsgesetz beginnt. Unter anderem geht es um
flexiblere Arbeitszeitregelungen bei Dienstreisen mit dem eigenen
Fahrzeug bzw. einem Firmenauto, Einschränkungen bei
Konkurrenzklauseln und beim Ausbildungskostenrückersatz sowie die
ausdrückliche Verpflichtung zur Angabe des Grundlohns in All-In-
Verträgen. Ziel der Maßnahmen ist eine Erhöhung der Mobilität von
ArbeitnehmerInnen und mehr Transparenz bei der Entlohnung. Insgesamt
werden mit dem Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015 acht Gesetze
geändert. Zudem liegen Anträge zu Änderungen hinsichtlich Probezeit,
Urlaubsansprüchen und täglichem Arbeitspensum sowie zu neuen Regeln
für All-In-Verträge vor.

Gesellschaftlichen Veränderungen tragen das Mutterschutzgesetz und
das Väter-Karenzgesetz Rechnung. Demnach können künftig auch Frauen,
deren eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin durch medizinisch
unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, Elternkarenz nach dem
Väter-Karenzgesetz in Anspruch nehmen. Dazu kommt ein Antrag, der auf
präzisere Bestimmungen zur Elternteilzeit abzielt. Es folgt die
Diskussion über das Sozialrechts-Änderungsgesetz, das eine Fülle von
Detailänderungen zum Inhalt hat. In Anträgen drängen Abgeordnete
ferner auf eine Überarbeitung der Definition von Verwaltungs- und
Verrechnungsaufwand bei den Sozialversicherungsträgern und im
Hauptverband, weiters auf die Zusammenlegung der
Sozialversicherungsträger, die Kürzung von Luxuspensionen, unabhängig
von der Entwicklung der Höchstbeitragsgrundlage, einen humanen Umgang
mit PatientInnen und Pflegebedürftigen und auf die Wiedereinführung
des Heizkostenzuschusses in Wien. Die Änderungen im Zivildienstgesetz
gehen darauf zurück, dass das Sozialressort künftig auch für den
klassischen Friedens- und Gedenkdienst im Ausland, der derzeit noch
im Zivildienstgesetz geregelt ist, zuständig sein wird. Mit dem AMS
befassen sich sodann eine Bürgerinitiative, die sich gegen Kürzungen
der AMS-Mittel wendet, und ein Antrag, in dem die Einführung einer
Leistungskomponente bei der Entlohnung der AMS-Spitzenmanager
gefordert wird. Weitere Anträge liegen zur Flexibilisierung der
Unterbringung von Lehrlingen, zur Zuerkennung des Pflegegelds auch
für weniger als sechs Monate und zur Behandlung des Nationalen
Aktionsplans für Menschen mit Behinderung im Nationalrat vor.

Die Sicherung der Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation
sind Zielrichtung zweier Anträge aus dem Konsumentenschutzausschuss.
Außerdem fordern Abgeordnete eine gesetzliche Deckelung der Bank-
Überziehungszinsen und einen Gebührenstopp für BürgerInnen bis 2018.

Der Verfassungsausschuss legt dem Plenum eine Dienstrechtsnovelle
vor, mit der weitere Nachbesserungen am neuen Besoldungsschema für
den öffentlichen Dienst vorgenommen wird. Sie enthält auch die
Erhöhung der öffentlichen Gehälter um 1,3%. Mitverhandelt bei diesem
Punkt werden zwei Anträge, die einerseits daran Anstoß nehmen, dass
berufliche Zeiten in der Privatwirtschaft bei alten und neuen
öffentlich Bediensteten unterschiedlich angerechnet werden, außerdem
soll allen LehrerInnen einen freiwilligen Wechsel in das neue
LehrerInnendienstrecht ermöglicht werden. Mit der Änderung von
Wahlrechtsgesetzen wird es in Hinkunft möglich sein, die ausgefüllte
Wahlkarte in jedem beliebigen Wahllokal abzugeben, und zwar bei
sämtlichen bundesweiten Wahlen.

Des Weiteren hat der Verfassungsausschuss diesmal - nach einer
Vertagung beim letzten Mal - die Novelle zum Bundesvergabegesetz
plenumsreif gemacht. Sie soll das Bestbieterprinzip gegenüber dem
Billigstbieterprinzip bei öffentlicher Auftragsvergabe stärken. Auch
die Opposition hat zum Thema Bundesvergabe mittels Anträgen eigene
Vorstellungen eingebracht.

Zu einer umfassenden außenpolitischen Debatte gibt der Außen- und
Europapolitische Bericht Anlass. Der Außenpolitische Ausschuss hat
sich zudem dafür ausgesprochen, gegen den Beitritt Tadschikistans zum
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von
der Beglaubigung Einspruch zu erheben. Der Syrienkonflikt steht im
Mittelpunkt eines Vier-Parteien-Antrags, in dem sich die
Koalitionsparteien sowie die Grünen und die NEOS dafür aussprechen,
nicht nur die Weiterführung des Friedensprozesses aktiv zu
unterstützen, sondern sich überdies gemeinsam mit anderen EU-Staaten
nachdrücklich gegen Geld- und Waffenlieferungen an den IS
einzusetzen. Die Abgeordneten sehen es auch als notwendig an, sich im
Rahmen der UNO an humanitären Hilfsprogrammen für die Menschen in
Syrien und im Irak zu beteiligen. Außerdem drängen SPÖ, ÖVP und Grüne
in einem weiteren Antrag auf die Wiederherstellung der Sicherheit vor
allem in den umkämpften Städten Shingal (Nordirak) und Kobanê
(Nordsyrien). Ein weiterer Antrag zielt auf die Wiedereinführung des
Botschaftsverfahrens zur Beantragung von Asyl ab.

Gegen Ende der Tagesordnungen sollen zwei Anträge in einer Ersten
Lesung grundsätzlich diskutiert werden, bevor sie den Fachausschüssen
zugewiesen werden. Zum einen sollen staatsnahe Unternehmen, die der
Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, dazu verpflichtet werden,
parlamentarischen Untersuchungsausschüssen Akten vorzulegen. Zum
anderen soll die Möglichkeit einer Ministeranklage zu einem
Minderheitsrecht werden. Schließlich entscheidet der Nationalrat nach
Beratungen im Immunitätsausschuss, ob Matthias Strolz (N) wegen eines
Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz ausgeliefert werden
soll. Es geht um die Versendung unerwünschter Massen-SMS während des
Wien-Wahlkampfs.

11.00 Uhr: Das Verhältnis von Demokratie und Sprache in der Politik
mit Schwerpunkt auf Parlamentsdebatten und Demokratieentwicklung
steht im Mittelpunkt der Tagung "Demokratisches und undemokratisches
Sprechen. Das Parlament als Demokratie in Aktion". Die Konferenz ist
für zwei Tage angesetzt und findet in Memoriam der verstorbenen
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer auf Einladung ihrer
Nachfolgerin, Nationalratspräsidentin Doris Bures, und dem Institut
für Politikwissenschaft der Universität Wien statt. Tagungsort ist
das Palais Epstein.

15.00 Uhr: Im Vorfeld des Jugendparlaments begrüßt
Bundesratspräsident Gottfried Kneifel die Schülerinnen und Schüler
aus Oberösterreich. Sie erhalten an diesem Tag wichtige Informationen
für ihre Tätigkeit als Abgeordnete und lernen auch das
Parlamentsgebäude kennen.

Freitag, 11. Dezember

08.00 Uhr: Nationalratspräsidentin Doris Burs begrüßt die
"Jungabgeordneten" aus Oberösterreich und dann geht es gleich in
medias res. Thema der fiktiven Gesetzesvorlage sind "Dislikes im
Internet". Das Jugendparlament leistet damit auch einen Beitrag zur
Kampagne des Europarats gegen Hass im Internet "No-Hate-Speech".
Diese wendet sich gegen Rassismus, Diskriminierung und
menschenverachtende Äußerungen in der digitalen Welt. Das
längerfristige Ziel des Europarats ist es, auch im Internet "Respekt-
Standards" zu etablieren. (Schluss) jan

HINWEIS: Aktualisierungen zu den Terminen finden Sie auf
www.parlament.gv.at. MedienmitarbeiterInnen haben mit Presseausweis
Zutritt zu Veranstaltungen. Ausschüsse sind allgemein nicht
öffentlich.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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