- 30.11.2015, 08:21:43
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EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: Erste Sitzung des Verfassungsausschusses - unter Protest der Bevollmächtigten
Neueste Meinungsumfragen: Bereits 45 % der Österreicher für den Austritt aus der EU!
Utl.: Neueste Meinungsumfragen: Bereits 45 % der Österreicher für
den Austritt aus der EU! =
Zeiselmauer (OTS) - Kommenden Donnerstag, den 3. Dezember 2015, soll
die erste inhaltliche Sitzung des Verfassungsausschusses zum
EU-Austritts-Volksbegehren in Form eines Expertenhearings
stattfinden. Ganze drei Monate nach der offiziellen Zuleitung des
Volksbegehrens durch das Innenministerium am 28. August 2015 hat es
das Parlament nicht für nötig befunden, dazu eine (oder mehrere)
Sitzung(en) des Verfassungsausschusses zur inhaltlichen Erörterung
abzuhalten. Da nun die Frist langsam knapp wird, soll - praktisch
ohne Vorankündigung - in wenigen Tagen eine Sitzung stattfinden, bei
der die Bevollmächtigten der über eine Viertelmillion Unterzeichner
des Volksbegehrens lediglich Statisten spielen sollen. Bei einer
lächerlichen Gesamtdauer dieser Sitzung von 90 Minuten wurden 77
Minuten davon ausschließlich den Parlamentsfraktionen und den von
ihnen nominierten "Experten" zugeteilt (siehe Anhang).
Dazu die Initiatorin und Erst-Unterzeichnerin des Volksbegehrens,
Frau Inge Rauscher: "Dieser Verhöhnung und de-facto-Entmündigung der
261.056 Volksbegehrens-Unterzeichner werden wir als Bevollmächtigte
keinesfalls zustimmen und verlangen ein Minimum an demokratischer
Handhabung in diesem Ausschuß! Dieser hat die Vorberatung im Hinblick
auf die gesetzlich vorgesehene Plenarsitzung des Nationalrats mit der
Berichterstattung und Debatte über das Volksbegehren abzuwickeln,
welche bis spätestens 17. Februar 2016 erfolgen muß."
Wie in einer echten Demokratie Konsens und bislang auch praktiziert,
müßten diese Ausschußberatungen zum EU-Austritts-Volksbegehren im
Parlament eigentlich dazu da sein - anstatt eine einseitige
Pro-EU-Propaganda-Show zu veranstalten -, die Begründung der diesem
überparteilichen Volksbegehren zugrundeliegende Zielsetzung durch
Experten, welche von dessen Betreibern nominiert werden, eingehend
und seriös zu prüfen. Daher wären zuerst diese zum Ausschuß
einzuladen und anzuhören, und zwar zumindest in insgesamt gleicher
Redezeit wie den Partei-"Experten" eingeräumt wird. Wobei das ohnehin
bereits ein Zugeständnis an die Parteifraktionen darstellt, denn
eigentlich sollten bei einem Experten-Hearing über ein Volksbegehren
ausschließlich von dessen Vertretern nominierte Experten angehört
werden. Die Meinungen der Parteien-"Experten" werden ohnehin fast
permanent in den sogenannten öffentlich-rechtlichen Medien
reflektiert. Haben denn die Parlamentsparteien derartige Angst vor
Experten, die vernünftige und nachvollziehbare Gründe für einen
EU-Austritt präsentieren?
"Diese skandalöse Handhabung eines parlamentarischen Ausschusses, die
man durchaus als Mißbrauch bezeichnen muß, findet wohl nicht zufällig
vor dem Hintergrund der neuesten Meinungsumfrage des IMAS-Instituts
statt, die für die EU-Austritts-Befürworter mit 45 % (!) der
Bevölkerung bereits einen Gleichstand mit den
(Noch-)EU-Austritts-Gegnern im Juli 2015 ergab - unmittelbar nach der
Eintragungswoche des EU-Austritts-Volksbegehrens, aber noch vor der
zurzeit stattfindenden Migrationswelle. Wir werden mit den uns
zustehenden und möglichen Mitteln auf diesen mehr als
undemokratischen Affront reagieren", so Inge Rauscher abschließend.
(Meinungsumfrage veröffentlicht am 16. Oktober 2015 im STANDARD,
siehe http://www.ots.at/redirect/derstandard8)
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