Salzburg (OTS) - Der Verkauf von Lotterieprodukten (u.a. Rubbellose
und Brieflose) ist in den meisten Bundesländern nicht per Gesetz
geregelt. Lediglich eine lapidare Selbstbeschränkung der
Österreichischen Lotterien soll den Verkauf in Trafiken und
Tankstellen an unter 16-Jährige zurückhalten. Unabhängige Kontrollen
zeigen jedoch, dass 36% der Verkaufsstellen die Selbstbeschränkung
missachten. Rubbellose und Brieflose wurden an 12 und 13 Jährige
verkauft.
Zu Weihnachten warnt der Spielerschutz die Familien: Finger weg von
Brief und Rubbellosen für unter 16-Jährige.
Österreichische Lotterien haben das Problem selbst erkannt. In einer
Präsentation weisen diese nach, dass die "Entwicklung des
jugendlichen Gehirns, entgegen bisheriger Annahme erst mit 25 Jahren
abgeschlossen" ist. "Internationale Studien belegen einen
Zusammenhang zwischen, dem Alter des Erstkontakts mit einem
Glücksspiel und der Wahrscheinlichkeit im späteren
Entwicklungsverlauf glücksspielbezogene Belastungen zu erfahren".
Weiter wird ausgeführt: "frühes Spielen geht mit einer
Negativprognose für die weitere Entwicklung einher."
Im Sommer 2015 wurden daher unsererseits alle Bundesländer
aufgefordert Gesetze zu erlassen, die den Verkauf von
Lotterieprodukten an unter 16-jährige verbieten soll. Eine
Werbekampagne des Instituts weißt in der vorweihnachtlichen Zeit
Familien auf die Gefahren hin (siehe Bild).
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