- 25.11.2015, 11:56:06
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Blecha zu Sozialrechts-Änderungsgesetz: Pensionistenverband will mehr!
Brauchen wirksamere Maßnahmen am Arbeitsmarkt für Ältere
Utl.: Brauchen wirksamere Maßnahmen am Arbeitsmarkt für Ältere =
Wien (OTS) - „Trotz vieler positiver Änderungsvorschläge sind
zentrale Forderungen des Österreichischen Seniorenrates und des
Pensionistenverbandes Österreichs nicht im geplanten
Sozialrechts-Änderungs-Gesetz enthalten“, nahm Karl Blecha, Präsident
des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ) und vorsitzführender
Präsident des Österreichischen Seniorenrates heute in der
Bundesvorstandssitzung des PVÖ zum Entwurf des neuen
Sozialrechts-Änderungsgesetzes Stellung. „Der Entwurf zu diesem
Gesetz enthält viele Verbesserungen wie z.B. die Bewertung von
Zeiten der Kindererziehung als Beitragszeiten oder die bessere
krankenversicherungsrechtliche Absicherung von Personen, die nahe
Angehörige pflegen. Der Pensionistenverband fordert aber
weitergehende Änderungen“, so der PVÖ-Präsident. ****
Blecha präsentierte die weitergehenden Forderungen des
Pensionistenverbandes:
1.) Aufhebung der unverständlichen Wartezeit auf die
Pensionsanpassung bei Neu-Pensionisten. Blecha: „Ab 1.1.2016 bekommen
die Pensionistinnen und Pensionisten eine Anpassung um 1,2 %. Aber
nicht alle. Jene, die 2015 in Pension gegangen sind, bekommen das
nämlich nicht. Sie bekommen erst mit 1.1.2017 eine Anpassung. Viele
von ihnen werden daher erst nach 23 oder 24 Monaten eine
Pensionsanpassung erhalten. Wir verlangen daher mit Nachdruck die
Aliquotierung der Pensionsanpassung bereits ab dem Jahr des
Pensionsantritts!“
2.) Die Einführung eines wirksames Bonus-Malus-Systems! Blecha:
„Dadurch soll eine Anhebung der Beschäftigungsquote älterer
Arbeitnehmer ab 55 Jahre erreicht werden. Das, was bisher vorliegt,
ist unzureichend. Dienstnehmer mit 25 Beschäftigten oder mehr sollen
erst ab 2018 eine Auflösungsabgabe für Kündigungen zahlen, wenn sie
weniger ältere Arbeitnehmer beschäftigen als der Branchenschnitt.
„Die 236,- Euro werden die Firmenchefs nicht aufhalten, einen Älteren
zu kündigen. Das zahlen sie locker aus der Portokassa. In anderen
europäischen Ländern wie z.B. den Niederlanden, Schweden oder
Finnland wird uns gezeigt, was ein wirksamer Malus ist. In den
skandinavischen Ländern gibt es effizientere Arbeitsmarkt-Maßnahmen
für Ältere: Unternehmer, die Ältere kündigen, müssen die Kosten des
Arbeitslosengeldes bis zur Pension tragen; Betriebe die ihre älteren
Dienstnehmer frühzeitig in die Pension drängen, haben die
Pensionskosten bis zum Regelpensionsalter zu tragen. Die Folge: In
Schweden, Finnland, Holland sind die Beschäftigungsquoten bei den
Älteren weit höher, als bei uns, weil es dort wirksamere
Arbeitsmarkt-Mechanismen gibt. Auch der Bonus ist uns viel zu gering.
Im Gegenzug soll Unternehmen, die den Branchenschnitt erreichen oder
übertreffen, nur ein um 0,1 % geringerer Dienstgeber-Beitrag zum
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) angeboten werden. Dieser Bonus
ist kein Anreiz!“
3.) Die gesetzliche Verankerung des Pensions- und
Beschäftigungsmonitorings. Blecha dazu: „Das Ziel ist die Anhebung
des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote.
Das Monitoring muss auch alle Beamtengruppen inklusive Länder und
ausgelagerte Unternehmen erfassen! Wir wollen wissen, wer, wann wo
und warum in Pension geht um daraus wichtige Erkenntnisse zu erlangen
und entsprechende Strategien zu entwickeln.“
4.) Die Mitbestimmung der Pensionisten in den Organen der
Selbstverwaltung der Krankenversicherungen. Blecha: „Die Pensionisten
zahlen Krankenversicherungs-Beiträge wie die Dienstgeber und
Dienstnehmer. Aber vom Stimmrecht in den Selbstverwaltungsgremien der
Krankenversicherung sind sie ausgeschlossen. Das muss geändert
werden!“
5.) Ein Rechtsanspruch auf Rehabilitation für Pensionisten muss
endlich im Gesetz verankert sein. „Nicht zuletzt hat die
Bundesregierung im Abschnitt ‚Pflege und Betreuung‘ ihres
Regierungsprogrammes diese gesetzliche Verankerung zum ehestmöglichen
Zeitpunkt zugesagt. Das Sozialrechtsänderungsgesetz ist dafür der
richtige Zeitpunkt. Der Bundesvorstand des Pensionistenverbandes
Österreichs hat diese Forderungen in einer gemeinsamen Resolution
bekräftigt!“, unterstreicht der Präsident der größten und
mitgliederstärksten Seniorenorganisation Österreichs. (Schluss)
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