• 25.11.2015, 10:49:21
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SWV NÖ-Ernst fordert faire Chancen für kleine und mittlere Betriebe bei öffentlichen Aufträgen

Wirtschaftsverband NÖ brachte im WKNÖ-Wirtschaftsparlament Anträge für gerechte Bedingungen und Entlastung für KMU ein

Utl.: Wirtschaftsverband NÖ brachte im WKNÖ-Wirtschaftsparlament
Anträge für gerechte Bedingungen und Entlastung für KMU ein =

St. Pölten (OTS) - „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dürfen bei
Steuern und im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Damit sie
wieder mehr öffentliche Aufträge erhalten, müssen Ausschreibungen
viel öfter nach Qualitätskriterien und nicht nach rein preislichen
Kriterien erfolgen“, verlangt der Präsident des Sozialdemokratischen
Wirtschaftsverbandes (SWV) Niederösterreich, Günter Ernst. „Außerdem
müssen gerade kleine Unternehmen durch einen Vorsteuerabzug bei
Firmen-PKW und eine umfangreichere steuerliche Absetzbarkeit von
Arbeitsplätzen, die zu Hause untergebracht sind, entlastet werden.“

Zwei Anträge zu diesen Forderungen, die der Wirtschaftsverband NÖ
eingebracht und initiiert hat, wurden am 24.November im
Wirtschaftsparlament der WKNÖ einstimmig beschlossen.
„Der Trend, dass immer weniger kleine und mittlere Unternehmen
öffentliche Aufträge erhalten, muss endlich gestoppt werden. Sie sind
bei öffentlichen Ausschreibungen nach dem Billigstbieterprinzip, wo
es nur um einen möglichst günstigen Preis geht, gegenüber großen
Betrieben benachteiligt. Wird bei Ausschreibungen aber auch
besonderer Wert auf Qualität gelegt, dann zeigt sich die
Leistungsstärke der kleineren Unternehmen. Daher müssen öffentliche
Aufträge erstens mehr nach dem Bestbieterprinzip und zweitens
häufiger in kleineren Losgrößen vergeben werden. Eine geplante
Novelle des Bundesvergabegesetzes geht in diese Richtung. Für uns ist
das ein erster Schritt, dem rasch weitere folgen müssen, damit die
KMU faire Chancen im Wettbewerb vorfinden.“

„Dafür ist auch notwendig, dass nicht nur bei Klein-Lkw und
Kastenwagen, sondern auch bei normalen PKW, auf die ja besonders
KleinstunternehmerInnen angewiesen sind, die Vorsteuer abgezogen
werden kann. Diese Gewerbetreibenden können sich für ihre
unternehmerische Tätigkeit oft nur einen normalen PKW leisten.“
„Und ihren Arbeitsplatz haben sie häufig zu Hause, wo die laufenden
und Ausstattungskosten für diesen Arbeitsplatz derzeit nur
eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für Kleinst-
und EinpersonenunternehmerInnen ist es daher auch wichtig, dass
Arbeitsplätze, die in den eigenen vier Wänden untergebracht sind, in
einem wesentlich größeren Ausmaß als bisher steuerlich abgesetzt
werden können. Das ist nur gerecht, weil sie diese Arbeitsplätze für
ihre Tätigkeit benötigen.“

Ein weiterer Antrag des SWV NÖ im Wirtschaftsparlament forderte die
Abschaffung des Selbstbehalts für UnternehmerInnen beim Arztbesuch.
„Die soziale Absicherung der Selbstständigen im Krankheitsfall muss
verbessert werden“, erklärt Günter Ernst. „Sie müssen derzeit beim
Arztbesuch einen 20-prozentigen Selbstbehalt zahlen, obwohl sie die
gleichen Beiträge in die Krankenversicherung einzahlen wie
ASVG-Versicherte, die keinen derartigen Kostenanteil leisten müssen.
Dieser Selbstbehalt für UnternehmerInnen muss daher schleunigst
beseitigt werden.“
Dieser Antrag erhielt im Wirtschaftsparlament noch keine Mehrheit.
„Weil der Selbstbehalt UnternehmerInnen benachteiligt und Krankheit
bestraft, werden wir die Forderung nach dessen Abschaffung aber
weiter vorantreiben und dafür Überzeugungsarbeit leisten.“

Das gilt auch für zwei weitere Anträge des Wirtschaftsverbandes NÖ,
die noch nicht angenommen wurden. Einer davon zielt auf eine
Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen bei der
Lohnfortzahlung für MitarbeiterInnen im Krankenstand ab.
„Die KMU müssen für die Lohnfortzahlung in vielen Fällen alleine
aufkommen. Diese enormen Kosten überfordern zahlreiche Betriebe. Die
Lohnfortzahlung für erkrankte MitarbeiterInnen soll daher von einem
neu einzurichtenden Entgeltfortzahlungsfonds oder durch
Umschichtungen im Gesundheitsbereich getragen werden, aber nicht
länger von den einzelnen Betrieben.“

Außerdem setzt sich der SWV NÖ dafür ein, dass in Niederösterreich
Taxis und Mietwagen eigene Kennzeichen erhalten. Die Nummerntafeln
von Taxis sollen mit den Buchstaben „TX“ enden.
„Dadurch ist auf den ersten Blick ersichtlich, ob es sich bei einem
Fahrzeug um ein offiziell registriertes Taxi handelt. Für die
Fahrgäste bringt eine derartige Regelung Sicherheit und Transparenz,
weil sie sicherstellen können, die Dienste eines konzessionierten
Taxiunternehmens zu nutzen. Zugleich werden diese Taxibetriebe durch
die speziellen Nummerntafeln vor unfairer und illegaler Konkurrenz
geschützt. Aus dem gleichen Grund sollen Kennzeichen von Mietwagen
auf ‚MW‘ enden“, informiert Günter Ernst.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSN

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