• 24.11.2015, 13:30:24
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Industrie begrüßt Nationalratsbeschluss zu Lohnnebenkostensenkung

IV-GS Neumayer: Lohnnebenkostensenkung für Standort und Beschäftigung essenziell – FLAF-Beitragssenkung wichtiger Schritt – Quoten und Restriktionen im Arbeitsrecht negativ

Utl.: IV-GS Neumayer: Lohnnebenkostensenkung für Standort und
Beschäftigung essenziell – FLAF-Beitragssenkung wichtiger
Schritt – Quoten und Restriktionen im Arbeitsrecht negativ =

Wien (OTS/PdI) - „Die heute vom Nationalrat beschlossene Entlastung
der Betriebe bei den Lohnnebenkosten durch die Senkung des
Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in zwei
Stufen ab 2017 und 2018 ist ein wichtiger Schritt und eine
essenzielle Maßnahme für die Attraktivierung des Arbeits- und
Industriestandortes Österreich“, betonte Mag. Christoph Neumayer,
Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), heute, Dienstag,
anlässlich des Beschlusses zum Budgetbegleitgesetz 2016. Dazu kommt
die im Zuge des Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfels der
Bundesregierung vereinbarte Senkung des Beitrags zum
Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds ab 2016, die per Verordnung des
Sozialministers umzusetzen ist. „Die Entlastung des Faktors Arbeit
fördert Investitionen der Betriebe, ist ein Motor für Wachstum und
Beschäftigung und von zentraler Bedeutung, um verloren gegangenes
Vertrauen in die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen am Standort
Österreich ein Stück zurückzugewinnen“, so der IV-Generalsekretär.
Hintergrund der Beitragssenkung beim FLAF sind die laut
Gebarungsvorschau aktuell und in den nächsten Jahren anfallenden
jährlichen Überschüsse. „Zu einer Verminderung der Familienleistungen
wird es dadurch aber nicht kommen. Vielmehr gilt es beim FLAF künftig
verstärkt die massive finanzielle Belastung des Fonds durch gänzlich-
oder teilweise familienfremde Leistungen vom Pensions- über den
Gesundheits- bis zum Justizbereich zu hinterfragen“ so Neumayer.

Beschäftigungsquoten und Restriktionen im Arbeitsrecht
falsches Signal – Wettbewerbsfähige Arbeitszeitregelungen weiter auf
Agenda

Klar negativ gesehen würden von der Industrie hingegen weiterhin
Beschäftigungsquoten für Ältere sowie Einschränkungen im
Arbeitsvertragsrecht. „Das ist ein grundlegend falsches Signal. Denn
die Beschäftigungsquote Älterer kann nicht in der Alleinverantwortung
der Wirtschaft liegen, sondern hängt von zahlreichen Faktoren wie
insbesondere dem Pensionssystem, dem Senioritätsprinzip sowie
Weiterbildungsaspekten ab. Gerade im Pensionssystem sind weitere
strukturelle Reformschritte unverzichtbar. Die Unternehmen nach
bürokratischen Quotenvorgaben in die Pflicht nehmen zu wollen ist
hingegen der falsche Weg“, hielt der IV-Generalsekretär fest.
Dringend notwendig wären auch weitergehende Schritte in Bezug auf
zeitgemäße, wettbewerbsfähige Arbeitszeitregelungen gewesen. So wurde
im heutigen Ministerrat zwar eine Anhebung der Tageshöchstarbeitszeit
auf zwölf Stunden bei aktiver Reisezeit beschlossen, nicht aber bei
der Gleitzeit, wie es im Regierungsprogramm vorgesehen ist. „Statt
einer längst überfälligen weitreichenden Modernisierung des
Arbeitszeitrechts werden eine Reihe weitere Restriktionen im
Arbeitsvertragsrecht eingeführt“, so Neumayer. „Anstatt mehr
Flexibilität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die
Unternehmen zu erreichen, werden arbeitsrechtliche Maßnahmen
ergriffen, die man eher als De-Flexibilisierung bezeichnen könnte.
Der heimischen Wettbewerbsfähigkeit ist das alles andere als
zuträglich“ so Neumayer abschließend.

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