- 24.11.2015, 10:50:11
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Rotes Kreuz: Änderung im Sozialrecht ist wichtig für die Notarztversorgung
Wien (OTS/Rotes Kreuz) - Mit Erleichterung reagiert das Rote Kreuz
auf die Regierungsvorlage zum Sozialrechtsänderungsgesetz. Die
Novelle soll regeln, dass Notarztdienste bei Rettungsorganisationen
ab 1. Jänner 2016 als selbständige Tätigkeiten gelten. Damit könnten
Spitalsärzte trotz strengerer Arbeitszeitrichtlinien weiterhin als
Notärzte Dienst versehen.
„Mit der vorliegenden Novelle ist eine Weiche gestellt, um die
lückenlose Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten und einem
Notärztemangel entgegenzuwirken“, sagt Rotkreuz-Präsident Gerald
Schöpfer.
Der Einsatz von Spitalsärzten sei im doppelten Sinne positiv. Für
Patienten bedeutet er eine hochqualitative Betreuung durch
Notfallmediziner mit klinischem Hintergrund. Gleichzeitig sammeln die
Ärzte wertvolle Erfahrung in der präklinischen Notfallmedizin.
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