• 24.11.2015, 09:10:15
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Hundstorfer: Transparenz bringt mehr Fairness in neue All-In-Verträge

Zahlreiche unfaire Arbeitsvertragsklauseln werden eingeschränkt

Utl.: Zahlreiche unfaire Arbeitsvertragsklauseln werden
eingeschränkt =

Wien (OTS/BMASK) - „In der heutigen im Ministerrat eingebrachten
Novelle des Arbeitsvertragsrechtsänderungsgesetzes sind zahlreiche
Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen enthalten. Ein wesentlicher
Punkt betrifft die Transparenz bei All-In Verträgen“, so
Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Dienstag. In Österreich sind
bereits rund 20 Prozent aller Arbeitsverträge All-In-Verträge, mit
denen von Normalarbeit bis zu Mehr- und Überstunden alles abgegolten
wird. Die Neuregelung wird ab 2016 Transparenz in jährlich 300.000
neue Dienstverträge bringen. Es hat sich gezeigt, dass
All-In-Verträge, die ursprünglich nur für Manager konzipiert waren,
auch bei NiedrigverdienerInnen angewandt werden. Lediglich ein
Siebtel der Verträge entfällt auf Manager. Durch All-In-Verträge
wurde sogar in einigen Fällen auf indirekte Weise der
Kollektivvertrag ausgehebelt – und ArbeitnehmerInnen wurden– auf die
Gesamtarbeitszeit gerechnet – unter Kollektivvertrag bezahlt. ****

In Zukunft muss der Grundlohn im Arbeitsvertrag angeführt werden,
um über die Normalarbeitszeit (z.B.40 Stunden) hinausgehende
Pauschalabgeltungen für alle anderen Mehrleistungen sichtbar zu
machen, erläutert Hundstorfer. „Diese Klarstellung wird zu einem
Umdenken sowohl bei Arbeitgebern, als auch bei Arbeitnehmern führen“
ist Hundstorfer überzeugt. Das „Rund-um die Uhr“-zur Verfügung
stehen, wird eingedämmt und Arbeitnehmer bekommen ein verstärktes
Bewusstsein für ihre geleistete Arbeit.

Auch Konkurrenzklauseln sind längst nicht mehr nur in
Spitzenpositionen üblich (45 Prozent), sondern sogar bei niedrigen
Einkommen, hier beklagt immerhin jeder vierte Arbeitnehmer diese
Einschränkung. Das soll nun der Vergangenheit angehören:
Konkurrenzklauseln darf es künftig nur mehr für ArbeitnehmerInnen mit
einem Monatsentgelt über 3.200 Euro geben. Eine Konkurrenzklausel
muss vereinbart sein und darf so wie bisher maximal ein Jahr nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirken. Auch die Höchststrafe
wird nun mit sechs Netto-Monatsentgelten begrenzt. Zuvor hat es
diesbezüglich keine Regelung gegeben.

Finanziert der Arbeitgeber die Ausbildung einer
Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers, dann darf er die
Ausbildungskosten zurückverlangen, wenn diese/dieser innerhalb von
fünf Jahren kündigt. "Diese Frist wird nun auf vier Jahre verkürzt.
Außerdem wird die rückforderbare Summe von Monat zu Monat niedriger",
so Hundstorfer.

Künftig gibt es einen Rechtsanspruch auf Übermittlung einer
schriftlichen Lohnabrechnung sowie auf Aushändigung einer Kopie zur
Anmeldung zur Sozialversicherung.

Auch das Informationsrecht für Teilzeitbeschäftigte kommt. Plant
ein Unternehmen eine Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß
auszuschreiben, so hat es diese Stelle auch seinen
Teilzeitbeschäftigten anzubieten, um auch innerhalb des Unternehmens
auf Vollzeit oder auf ein höheres Stundenausmaß aufstocken zu können.
Immerhin suchen 120.000 Teilzeitbeschäftigte eine
Vollzeitbeschäftigung. „Damit wollen wir für jene, die Vollzeit
arbeiten wollen, auch die Möglichkeit innerhalb des Betriebs
schaffen“, so Hundstorfer.

Ab kommendem Jahr ist die Ausdehnung der täglichen
Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden bei aktiver Reisezeit sowie auf zehn
Stunden für über 16-jährige Lehrlinge möglich. (Schluss)

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