Gewerkschaft vida: Wochenarbeitszeit im Wachdienst erneut reduziert – Bestbieterprinzip auch für Auftragsvergaben in der Bewachung anwenden
Utl.: Gewerkschaft vida: Wochenarbeitszeit im Wachdienst erneut
reduziert – Bestbieterprinzip auch für Auftragsvergaben in der
Bewachung anwenden =
Wien (OTS) - Die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 10.000
Beschäftigten im Bewachungsgewerbe zwischen der Gewerkschaft vida und
dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister wurden für das Jahr
2016 mit einem Lohnzuwachs in der Höhe von 1,6 Prozent abgeschlossen.
Der Abschluss gilt für alle Verwendungsgruppen mit Ausnahme des
Wachdienstes. Die unterste Lohngruppe liegt somit bei einem
Stundensatz von 8,46 Euro brutto. Der Abschluss gilt ab 1. Jänner
2016; die Laufzeit beträgt ein Jahr.++++
Die Sozialpartner haben zudem für das Jahr 2016 die dritte und finale
Etappe der bereits 2013 beschlossenen Arbeitszeitverkürzung bei
vollem Lohnausgleich in der Verwendungsgruppe Wachdienst vollzogen.
Für diese Gruppe wurde wie schon in den beiden vorangegangenen Jahren
die wöchentliche Normalarbeitszeit (inklusive Arbeitsbereitschaft) um
weitere zwei Stunden von 50 auf 48 Stunden reduziert. In Summe
entspricht dies für die Beschäftigten im Wachdienst einer
Lohnerhöhung um 4,1 Prozent ab 1. Jänner 2016.
„Aufgrund der im Vorjahr von den Sozialpartnern gegründeten
Arbeitsgruppe konnte gemeinsam mit den Arbeitgebern auch zum Thema
Wegzeitvergütung eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden.
Künftig werden den Beschäftigten die Wegzeiten bei kurzfristigen
Diensten mit dem amtlichen Kilometergeld bezahlt“, sagt Johann
Schwabegger, Verhandlungsleiter der Gewerkschaft vida, Fachbereich
Gebäudemanagement. Zudem konnte die Einrichtung einer weiteren
Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von rahmenrechtlichen Verbesserungen im
Kollektivvertag zwischen den Sozialpartnern vereinbart werden.
Schwabegger lobt das konstruktive Klima bei den Verhandlungen mit dem
zuständigen Fachverband in der Wirtschaftskammer. „Das hat dazu
beigetragen, dass die Beschäftigten im kommenden Jahr einen
Reallohnzuwachs und somit ihr gerechtes Stück vom Kuchen erhalten“,
bekräftigt Schwabegger.
Best- statt Billigstbieterprinzip auch in der Bewachung
anwenden!
Die Gewerkschaft vida fordert wie im Verkehrsbereich auch im
Bewachungsgewerbe bei Ausschreibungen von öffentlichen
Auftragsvergaben durch Bund, Länder und Kommunen – beispielsweise im
Rahmen von Veranstaltungen oder Baustellensicherungen – die Anwendung
des Bestbieter- statt des Billigstbieterprinzips. Das
Bestbieterprinzip werde durch den Bund und seine Unternehmen wie ÖBB
oder Asfinag bereits bei Bauausschreibungen angewendet. „Genauso wie
bei der Ausschreibung von Buslinien, fordern wir die Anwendung des
Bestbieterprinzips auch für das Bewachungsgewerbe“, sagt
vida-Vorsitzender Gottfried Winkler. „Das derzeit vorherrschende
Billigstbieterprinzip führt einerseits zu Lohn- und Sozialdumping auf
dem Rücken der Beschäftigten. Andererseits benachteiligt es bei
Vergaben Unternehmen, die sich an Kollektivvertragsbestimmungen und
faire Bedingungen für ihre MitarbeiterInnen halten. Zusammen geht das
alles auf Kosten der Qualität von Dienstleistungen. Das
Billigstbieterprinzip muss deshalb weg“, bekräftigt Winkler.
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