• 20.11.2015, 10:00:54
  • /
  • OTS0038 OTW0038

Generali-Servicetipp: Wintercheck fürs Eigenheim

Hauseigentümer hat Instandhaltungspflicht. 10 Tipps für winterfestes Zuhause.

Utl.: Hauseigentümer hat Instandhaltungspflicht. 10 Tipps für
winterfestes Zuhause. =

Wien (OTS) - Der bevorstehende Frost und die winterlichen
Witterungsverhältnisse können teure Schäden am eigenen Haus anrichten
oder gar Menschenleben gefährden. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann dies
vermeiden. Die Generali Versicherung informiert über
Vorsorgemaßnahmen und Haftungsfragen für Eigenheimbesitzer.

Vermeidung von Frostschäden

Bereits kleine Risse in der Fassade oder beschädigte Dachziegel sind
große Gefahrenquellen und können noch größere Schäden verursachen.

Wenn Feuchtigkeit eindringt und das Wasser gefriert, werden im
schlimmsten Fall Putz, Dachziegel oder Rohre gesprengt.
Eigenheimbesitzer sollten darauf achten, dass sie solche Schäden
rechtzeitig beheben lassen. Außerdem gehören Wasseranschlüsse im
Garten abgesperrt und Dachrinnen von Laub befreit, damit auch hier
keine Gefahr von gefrierendem Wasser ausgehen kann. Die Wartung der
Heizung durch einen Fachmann ist besonders wichtig. Bei
Heizungsanlagen, die nicht durchgehend in Betrieb sind, sind
ebenfalls sämtliche wasserführenden Versorgungsleitungen und Anlangen
abzusperren und zu entleeren. Heiz- oder Klimaanlagen sind mit
Frostschutzmittel zu sichern oder ebenfalls zu entleeren.

"Die Eigenheimversicherung deckt Schäden am Grundstück und Eigenheim
ab, die unter anderem durch Frost, Sturm, Schneedruck und Dachlawinen
hervorgerufen wurden. Dieser Schutz setzt aber trotzdem auch eine
Instandhaltungs- und Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers
voraus", informiert Christoph Zauner, Leiter Kundensegment Retail und
Corporate der Generali. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die
versicherten Sachen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten oder halten
zu lassen. Werden etwa Gebäude während der Frostperiode durchgehend
länger als 72 Stunden verlassen, sind ausreichende Maßnahmen gegen
Frostschäden zu treffen, zum Beispiel die Kontrolle der
Heizungsanlage im Abstand von zwei Tagen.

Räumpflicht auf Gehwegen

Bei Nieselregen, Laub oder nebelfeuchter Luft stürzen jährlich 3.600
Personen und müssen daraufhin ihre Verletzungen im Krankenhaus
behandeln lassen. Fußgängern wird deshalb empfohlen, festes Schuhwerk
mit griffigem Profil zu tragen. Haus- und Grundstückseigentümer sind
verpflichtet, Gehwege entlang des Grundstücks von Verunreinigungen
wie Laub zu säubern, die Fußgänger gefährden könnten. Wird dies
unterlassen und kommen dadurch Personen zu Schaden, muss der
Eigentümer Schadenersatz leisten.

Gleiches gilt auch bei Eis und Schnee: Grundstücksbesitzer und
Hauswarte haben zwischen 6 und 22 Uhr dafür zu sorgen, dass die
Gehsteige frei von Schnee und Glatteis sind. Ist über Nacht Glatteis
zu erwarten, muss vorbeugend gestreut werden. "Gibt es keinen
Gehsteig, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu
säubern. Ausgenommen davon sind nur unbebaute, land- und
forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften", betont Erik Eybl,
Leiter der Schadenabteilung der Generali, Österreichs größter
Schaden-/Unfallversicherung. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung
drohen Geldstrafen. Jurist Eybl verdeutlicht: "Wird die objektive
Verletzung der Räum- und Streupflicht nachgewiesen, ist zur Deckung
des Schadens eine Haftpflichtversicherung für Haus und Grundbesitz
beziehungsweise eine Betriebshaftpflichtversicherung bei
Schneeräumungsunternehmen erforderlich - eine bloße Privathaftpflicht
im Rahmen der Haushaltversicherung reicht nicht aus."

Haftung für Schäden durch Bäume und Dachziegel

Auch von oben drohen Gefahren für Passanten und Fahrzeuge.
Umstürzende Bäume oder abbrechende Äste können zu hohen Sachschäden
führen oder sogar Menschenleben gefährden.

Eybl: "Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, auf dessen Grundstück
ein Baum steht, dafür sorgen muss, dass von seinem Baum keine Gefahr
ausgeht und andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht geschädigt
werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen und
den Zustand des Baumes zu kontrollieren. Bäume, die umstürzen oder
von denen sich Äste lösen könnten, sind im unmittelbaren
Gefahrenbereich zu entfernen bzw. von den kaputten Ästen zu befreien.
Im Schadensfall muss der Eigentümer beweisen, dass er seiner
Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und alles Zumutbare unternommen
hat, um die Gefahr abzuwenden. Der Baumeigentümer haftet jedoch
nicht, wenn ein Schaden durch höhere Gewalt eingetreten ist."
Gleiches gilt auch für herabfallende Dachziegel.

10 Tipps, wie man sein Eigenheim winterfit macht

1. Wasseranschlüsse im Freien absperren und Wasserleitungen
entleeren.
2. Heizanlage warten und bei Frostgefahr regelmäßig kontrollieren.
Ist die Heizanlage außer Betrieb: Leitungen entleeren und Heizanlage
mit Frostschutzmittel sichern oder ebenfalls entleeren.
3. Dachrinnen und Abflussrohre von Laub und Schmutz befreien.
4. Fassade auf mögliche Risse und feuchte Stellen kontrollieren.
5. Dach auf Schäden untersuchen lassen.
6. Bei Solaranlagen Frostschutz messen bzw. nachfüllen lassen.
7. Zustand der Bäume regelmäßig prüfen und kaputte Äste entfernen.
8. Gehwege frei von Laub, Schnee und Eis halten.
9. Schneeschaufel und Streumaterial für Gehwege bereithalten.
10. Im Schadensfall schnell handeln und Folgeschäden vermeiden.

Was tun im Schadensfall?

Kommt ein Passant zu Schaden, sollte sich dieser den Unfallhergang
und die Ursache von Zeugen bestätigen lassen (Namen und Adresse
notieren). Fotos sind für die Geltendmachung von
Schadenersatzforderungen nützlich. Wichtig ist, dass sowohl der
Grundstücksbesitzer als auch der Geschädigte so rasch wie möglich bei
der Versicherung eine Schadensmeldung erstatten.

Hinweis:
Bei diesem Text handelt es sich um eine unverbindliche
Basisinformation für Medienvertreter, jedoch nicht um ein Angebot,
eine Aufforderung oder eine Empfehlung zum Kauf von
Versicherungsprodukten. Informationen über Produkte und Services sind
verkürzt bzw. vereinfacht dargestellt – die genaue Definition und der
Umfang des Versicherungsschutzes sind in den jeweiligen
Vertragsgrundlagen festgehalten. Die in diesem Text dargelegten
Fakten und Informationen sind möglichst aktuell, können sich aber in
der Zukunft ändern. Sowohl die Generali Gruppe als solche als auch
ihre Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und sonstige für die
Generali Gruppe tätige Personen lehnen jede ausdrückliche oder
implizite Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Informationen ab.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | EAG

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel