- 19.11.2015, 19:38:19
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Sitzung des NÖ Landtages
St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Josef E d l i n g e r (VP)
berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des
Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 (FLG).
Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) eröffnete die
Debatte: Wenn das Gesetz nicht auf gänzlich neue Beine gestellt
werde, bleibe es, „ein kommunistisches Gesetz“. Der Wert von Grund
und Boden werde damit außer Kraft gesetzt. Überall dort, wo es zu
viel Skepsis gebe, solle es die Verfahren nicht mehr geben, sondern
nur noch dort, wo eine große Mehrheit dafür sei.
Abgeordnete Ilona T r ö l s - H o l z w e b e r (SP) betonte, es
solle nicht um einzelne Verbesserungen, sondern um eine grundlegende
Veränderung gehen: nämlich über eigenen Grund auch selbst bestimmen
zu können. Von der Behörde werde über Eigentum verfügt, zudem müssten
die Bauern auch noch die Kosten für das Verfahren tragen. Das
entspreche einer Enteignung und habe nichts mit rechtsstaatlichen
Prinzipien zu tun. Ein Resolutionsantrag gemeinsam mit den
Abgeordneten Waldhäusl und Naderer fordert eine Demokratisierung des
Gesetzes unter Einbeziehung einer qualifizierten Mehrheit der
Grundeigentümer.
Besonders im Waldviertel seien die Grundzusammenlegungen ein
Einschnitt in das vorhandene Ökosystem. Sie stellte den
Abänderungsantrag betreffend Änderung des Flurverfassungsgesetzes
1975, demnach Grundstücke, die in einer biologischen Weise
bewirtschaftet werden, im Zuge einer Zusammenlegung mit Grundstücken
gleicher Bewirtschaftungsart abgefunden werden müssten.
Abgeordneter Walter N a d e r e r (FRANK) meinte, dort, wo es
sich lohne, wo ohnehin kein Landschaftselement vorhanden sei, dort
könne man ohne weiters, auch aus Gründen der Energieeffizienz, Gründe
zusammenlegen. Nicht alles, was sich eine Zusammenlegung nenne, sei
etwas, was Sinn mache. Er sagte vollste Unterstützung für die Anträge
von Kollegin Tröls-Holzweber zu.
Abgeordneter Franz M o l d (VP) sagte, dass das
Flurverfassungs-Landesgesetz wichtig für die Landwirtschaft sei. Es
gelte zeitgemäße Produktionsgrundlagen zu schaffen. Manche
Landschaftselemente seien nach einem Verfahren vielleicht anders
angeordnet, aber die Ausstattung mit diesen sei höher als vorher. Die
Frage der betriebswirtschaftlichen Bedeutung dieser Maßnahmen zeige,
dass größere Flächen einen geringen Einsatz von Maschinen und
geringere Arbeit bedeuten. Betriebe, die im Zuge einer Zusammenlegung
Flächen erhalten, die einen Minderwert in der Bewirtschaftung
darstellen, würden dafür eine Entschädigung erhalten. Letztlich
hätten auch sie dadurch, dass sie konzentrierter in größeren Fluren
bewirtschaften könnten, größere Vorteile.
Abgeordneter Herbert T h u m p s e r (SP) stellte die Frage, ob
man hier die Existenz eines Biobetriebes ignoriere, die Existenz von
jungen Menschen, die sich der Landwirtschaft verschworen hätten.
35.000 konventionellen landwirtschaftlichen Betrieben stünden 4.500
Bio landwirtschaftlichen Betrieben gegenüber. Diese bedürften des
Schutzes und man müsse verhindern, dass diese Betriebe unter Druck
kommen. Dem müsse man mit dem Flurverfassungs-Landesgesetz
nachkommen.
Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Tröls-Holzweber u.a. wurde
abgelehnt, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Der
Resolutionsantrag der Abgeordneten Tröls-Holzweber u.a. wurde
abgelehnt.
(Forts.)
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