• 19.11.2015, 11:19:11
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Klare Worte des Europäischer Gerichtshofs zu österr. Höchstgerichtsentscheidungen!

Scharfe Reaktion auf die einseitige „Interpretationspolitik“ von EuGH-Entscheidungen (auch bei Glücksspiel, Wetten u.a. zutreffend)!

Utl.: Scharfe Reaktion auf die einseitige „Interpretationspolitik“
von EuGH-Entscheidungen (auch bei Glücksspiel, Wetten u.a.
zutreffend)! =

Wien (OTS) - Jede einzelne Richterin und jeder Richter, der Zweifel
an der Korrektheit der unionsrechtlichen Auslegung durch die eigenen
Höchstgerichte hat, ist auf Basis der vorrangigen Entscheidung des
Europ. Gerichtshofes (Rechtssache C 581/14) nicht nur berechtigt,
sondern auch verpflichtet, also dafür verantwortlich, dass entgegen
stehende nationale Bestimmungen nicht angewendet werden!

Wie der Europäische Gerichtshof ausdrücklich feststellt, hat - jedes
Organ - eines Mitgliedsstaates dieser Verpflichtung nachzukommen (Rd.
Nr.: 31). Also sind auch Strafreferenten, Magistrate, Polizei und
Finanzpolizei dafür verantwortlich! Deshalb sind z.B. die
offensichtlich unionsrechtswidrigen Einzelheiten und damit die
Unanwendbarkeit der Strafbestimmungen des Glücksspielgesetzes von
diesen allen zu berücksichtigen.

Hat der Gerichtshof in Luxemburg endlich genug von der jahrelangen
Praxis in Österreich, manchmal seine Entscheidungen und Details der
Verträge von Lissabon so zu interpretieren und zu begründen, dass
sich damit massive Marktmanipulationen und politisch erwünschte
Meinungen irgendwie rechtfertigen lassen?

Hier ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nachzulesen:
http://www.ots.at/redirect/EGerichtshof

Gerade im Bereich von Glücksspiel (eingeschränkte
EU-Dienstleistungsfreiheit) und Wetten (volle
EU-Dienstleistungsfreiheit) wird die Zuständigkeit von Unionsrecht
spitzfindig unterlaufen und eine nicht existente Kohärenz, z. B. bei
Spielerschutz, Abstandsregelungen und Besteuerung, einfach behauptet.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AUT

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