Bezeichnung als "hässlichste Menschen Wiens" diskriminierend
Utl.: Bezeichnung als "hässlichste Menschen Wiens" diskriminierend =
Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich mit dem
Artikel „Hilfe für Flüchtlinge: Meine Freundin weint“, erschienen am
06.9.2015 auf „profil.at“. Der Artikel verstößt nach Meinung des
Senats gegen Punkt 7 des Ehrenkodex für die österreichische Presse,
der vor Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung schützt.
In dem Artikel geht es um die große Zahl von Flüchtlingen, die von
Ungarn nach Österreich kamen und weiter nach Deutschland reisten.
Kurz wird aber auch eine Parteiveranstaltung der FPÖ am
Viktor-Adler-Markt in Wien erwähnt, auf der auch H.C. Strache
gesprochen hat. Über die FPÖ-Sympathisanten, die an dieser
Veranstaltung teilgenommen haben, wird geschrieben: „Es ist zum
Heulen: die Menschen, die ihm zukreischen und wie sie aussehen. Es
sind die hässlichsten Menschen Wiens, ungestalte unförmige Leiber,
strohige, stumpfe Haare, ohne Schnitt, ungepflegt, Glitzer-T-Shirts,
die spannen, Trainingshosen, Leggins. Pickelhaut. Schlechte Zähne,
ausgeleierte Schuhe. Die Flüchtlinge aus dem Nahen Osten sind ein
schönerer Menschenschlag. Und jünger.“
Mehrere Leserinnen und Leser haben sich an den Presserat gewandt und
diese Art der Beschreibung von FPÖ-Sympathisanten kritisiert.
In der oben wiedergegebenen Passage werden nach Meinung des Senats
Menschen (die Teilnehmer an der Veranstaltung der FPÖ) pauschal als
die „hässlichsten Menschen Wiens“ bezeichnet und es werden ihnen
weitere, detailliert beschriebene Eigenschaften zugeschrieben. Eine
derartig intensive, pauschale Häufung negativer Attribute ist für
sich betrachtet eine eindeutige Diskriminierung dieser Menschen.
Dabei kommt es nach Ansicht des Senates nicht darauf an – wie von der
Medieninhaberin von „profil.at“ vorgebracht wurde – ob die
Verfasserin des Artikels damit nur einen „subjektiven Eindruck“
schildern wollte, was in der Passage im Übrigen auch nicht zum
Ausdruck kommt.
Der Senat fordert die betroffene Medieninhaberin auf, die vorliegende
Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN MEHRERER LESERINNEN
UND LESERN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führt der Senat 1 des Presserats aufgrund von
Mitteilungen mehrerer Leserinnen und Leser ein Verfahren durch
(selbständiges Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung
den Grundsätzen der Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberinnen von „profil.at“ hat von der Möglichkeit, an
dem Verfahren teilzunehmen, Gebrauch gemacht.
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