- 13.11.2015, 18:36:43
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Meinl Bank: „FMA stiftet mit neuem Bescheid Verwirrung und schadet dem heimischen Finanzplatz“
Wien (OTS) -
• Nach gestriger Aufhebung des FMA - Bescheids durch
Bundesverwaltungsgericht liegt nun neuer FMA - Bescheid vor
• FMA fordert erneut Abberufung des Bank- Vorstands
• Einzigartiges Vorgehen der FMA sorgt für Kopfschütteln am
Finanzplatz Österreich
• Vorstand Weinzierl: „Nach mehrmaligen Versuchen mit der FMA,
konstruktive Lösungen zu finden, kommt die Aktion der FMA einer
persönlichen Vendetta unter Ausnutzung staatlicher Mittel gleich“
• Juristen arbeiten an entsprechenden Rechtsmitteln
Das Vorgehen der heimischen Finanzmarktaufsicht (FMA) sorgt zunehmend
für Kopfschütteln am österreichischen Finanzplatz: Nachdem erst
gestern (12.11.2015) ein Bescheid der FMA, wonach die Vorstände der
Meinl Bank abzuberufen wären, vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben
wurde, erlässt die Aufsichtsbehörde nur einen Tag später, am Abend
des 13. November, erneut einen einschlägigen Bescheid und fordert die
Abberufung von Bank Vorstand Peter Weinzierl binnen eines Monats. Mit
im Prinzip denselben Vorwürfen wie im ursprünglichen ( nun
aufgehobenen, Anm.) Bescheid von Ende Juni 2015.
„Aktionistisches Vorgehen der Finanzmarktaufsicht“
Nach juristischer Einschätzung ist dies ist ein äußerst
ungewöhnliches, ja geradezu aktionistisches Vorgehen der FMA, das
vorverurteilenden Charakter trägt und dessen Rechtmäßigkeit in Frage
steht. Denn dem Bescheid zur Abberufung liegt überhaupt keine von
einem unabhängigen Gericht oder rechtskräftig von einer Behörde
festgestellte Verfehlung zu Grunde. Die Juristen der Bank arbeiten
nun bereits an den entsprechenden Rechtsmitteln gegen diesen
Bescheid.
„Vendetta“ gegen Bank Vorstand
Vorstand Peter Weinzierl: „Wir haben uns als Bank in der Wirtschafts-
und Finanzkrise gut geschlagen. Und nun wirft uns ständig die FMA
Prügel vor die Füße. Das kann es nicht sein.“ Umso unverständlicher
findet der Bank Vorstand die Vorgehensweise der FMA, als die Meinl
Bank in den letzten Wochen immer wieder konstruktive Signale Richtung
FMA gesendet hat.
Weinzierl: „Eine Behörde, die durch Inaktivität und Unfähigkeit das
Staatsbudget zum Explodieren brachte (siehe Hypo Alpe Adria,) hat
offenbar nichts Besseres zu tun, als im Alleingang eine
rechthaberische Vendetta gegen den Vorstand einer Bank zu führen.
Denn wie ist es sonst erklärbar, dass knapp 24 Stunden nachdem ein
unabhängiges Gericht den ursprünglichen Bescheid verworfen hat, die
FMA bereits einen neuen, mehr als 400 seitigen Bescheid aus dem Hut
zaubert; dem man auf den ersten Blick ansieht, dass es sich hierbei
um ein schnelles ‚copy and paste‘ Machwerk aus bereits existierenden
Texten schlechter Qualität, handelt. Das ist eines Rechtsstaats
unwürdig.“
Hintergrundinformationen:
Die österreichische Finanzmarktaufsicht hatte am 24.07.2015 einen
Bescheid erlassen, wonach die beiden Vorstände der Meinl Bank, Peter
Weinzierl und Günter Weiß, binnen drei Monaten abzuberufen seien.
Dieser Bescheid wurde mit gestriger Wirkung vom zuständigen
Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Nun erlässt die FMA erneut einen
solchen Bescheid.
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate
Finance, Fondsmanagement sowie privater und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament und ist mit einer ausgewogenen Wachstumsstrategie gut für
die Zukunft positioniert.
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