• 13.11.2015, 08:18:27
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Meinl Bank: Bundesverwaltungsgericht hebt FMA Bescheid auf – Bank setzt auf konstruktiven Dialog mit FMA

Wien (OTS) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht erließ am
24.07.2015 einen Bescheid wonach die beiden Vorstände der Meinl Bank,
Peter Weinzierl und Günter Weiß, binnen drei Monaten abzuberufen
seien.

Dieser Bescheid ist nun vom Bundesverwaltungsgerichtshof – wie die
Meinl Bank gestern am 12. November 2015 erfuhr – mit Beschluss
aufgehoben worden (W107 2113383-2/27E; Anm.).

Die Bank zeigte sich darüber erfreut und in ihrer Rechtsposition
bestätigt und gab der Hoffnung Ausdruck, nun mit der FMA in einen
konstruktiven Dialog zurückkehren zu können.

Hintergrundinformationen:
Meinl Bank AG:

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate
Finance, Fondsmanagement sowie privater und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament und ist mit einer ausgewogenen Wachstumsstrategie gut für
die Zukunft positioniert.

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