- 12.11.2015, 11:30:05
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Handel fordert verstärkte Unterstützung für lokale Nahversorger
Förderung für die Einkaufsstraßen real rückläufig – Fachmarktzentren am Stadtrand schaden lokalen Händlern - Pakt für erfolgreiche Nahversorgung soll Abhilfe schaffen
Utl.: Förderung für die Einkaufsstraßen real rückläufig –
Fachmarktzentren am Stadtrand schaden lokalen Händlern - Pakt
für erfolgreiche Nahversorgung soll Abhilfe schaffen =
Wien (OTS) - Der Wiener Einzelhandel, der nach wie vor das Rückgrat
der täglichen Versorgung der Wienerinnen und Wiener bildet, steht vor
großen Herausforderungen: Einerseits hat in den letzten Jahren der
Onlinehandel stark zugelegt, auf der anderen Seite bedrohen
Einkaufszentren am Rande der Stadt die lokalen Händler in den
Einkaufsstraßen. „Wir starten daher 2016 eine Online-Offensive, um
die Händler bei der Schaffung von eigenen Online-Auftritten zu
unterstützen, und werden dazu auch eine Webshop-Umsetzungsförderung
initiieren“, kündigt Rainer Trefelik, Obmann der Sparte Handel in der
Wirtschaftskammer Wien, die Gegenoffensive des stationären Handels
an.
Gleichzeitig schlägt er im Bereich der Förderungen eine Neujustierung
zur Stärkung der lokalen Geschäfte Wiens vor: „Die verschiedenen
Förderungen der Stadt für die Maßnahmen zur Kaufkraftbindung in der
Einkaufsstraßen stagnieren seit Jahren und werden nicht einmal der
Inflation angepasst. Sie verlieren somit real massiv an Wert und
müssen dringend angehoben werden. Die knapp zwei Millionen pro Jahr
reichen schon lange nicht mehr aus, um die nachhaltigen Aktivitäten
der Einkaufsgebiete und damit deren Arbeitsplätze zu sichern. Und sie
sind geradezu mickrig, wenn man sich ansieht, wieviel unbezahlte
Zeit, Geld und Mühen die Wiener Geschäftsleute alljährlich für
Werbeaktionen, Events oder die Weihnachtsbeleuchtung aufwenden.“
Weiters fordert Trefelik eine Herabsetzung des Schwellenwerts für die
Genehmigung von Einkaufszentren in Betriebs- und Industriegebieten
auf 1.500 Quadratmeter. So soll die Zahl der Fachmarktzentren am
Stadtrand besser reguliert werden können: „Dazu müsste man auch einen
Widmungszusatz in der Bauordnung beschließen, der den Ausschluss
bestimmter Einzelhandelsbranchen in ausgewählten Betriebs- und
Industriegebieten ermöglicht. Einzelhandel mit Lebens- und
Genussmittel sollte dort lediglich auf die Versorgung der Mitarbeiter
in diesen Gebieten ausgelegt sein.“
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