• 12.11.2015, 08:58:48
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  • OTS0024 OTW0024

MPC-Fonds: Hypo Steiermark haftet für Falschberatung

Erste Entscheidung am Landesgericht für Zivilsachen in Graz (LG)

Utl.: Erste Entscheidung am Landesgericht für Zivilsachen in Graz
(LG) =

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt –
im Auftrag des Sozialministeriums – rund um Geschlossene Fonds der
Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC) einen Musterprozess gegen die
Hypo Steiermark. Ausgangspunkt ist der Fall eines steirischen
Ehepaares, das durch Vermittlung der Bank im Jahr 2005 drei MPC-Fonds
gekauft hatte. Dabei waren die Betroffenen nicht ausreichend über die
besonderen Risiken dieser Anlageform informiert worden. Das LG Graz
verurteilte die Hypo Steiermark daher dazu, dem betroffenen Ehepaar
die Hälfte des erlittenen Schadens (insgesamt rund 35.000 Euro) zu
ersetzen. Die andere Hälfte hätten die Konsumenten – wegen
Mitverschuldens – selbst zu tragen. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Der VKI plant, gegen das Mitverschulden in Berufung zu
gehen.

Eine Falschberatung durch die Hypo Steiermark liegt nach Ansicht
des Gerichts insbesondere deshalb vor, weil die Betroffenen nicht
über das Risiko eines Totalverlustes informiert worden waren. Das
eingesetzte Kapital könne – so die Auskunft der Bank – nicht verloren
gehen. Auch eine Aussage des damaligen Geschäftsführers der
österreichischen MPC-Vertriebstochter blieb unwidersprochen, wonach
eine Gefährdung des eingesetzten Geldes nur dann bestehe, „wenn es zu
einem Weltkrieg kommt“.

Darüber hinaus wurde das Ehepaar nicht klar darauf hingewiesen,
dass die versprochenen Ausschüttungen von jährlich 6 bis 8,5 Prozent
bei wirtschaftlichen Problemen des Fonds zurückgefordert werden
können. Solche Rückforderungen stellen ein erhebliches Risiko dar,
eine entsprechende Aufklärung durch die Hypo Steiermark blieb jedoch
aus. Das LG Graz geht deshalb davon aus, dass die Bank den
Konsumenten gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig
sieht das Gericht allerdings auch eine Mitschuld der Betroffenen, da
diese – obwohl keine völlig unerfahrenen Anleger – den
Risikohinweisen auf der Rückseite der von ihnen unterzeichneten
Formulare nicht nach nachgegangen waren.

„Wir gehen davon aus, dass hinsichtlich dieses Mitverschuldens
noch nicht das letzte Wort gesprochen ist“, erklärt Dr. Peter Kolba,
Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Der VKI wird gegen diese
Entscheidung in Berufung gehen.“

Die Hypo Steiermark ist die einzige Bank in Österreich, die nicht
bereit war, mit dem VKI für Konsumentinnen und Konsumenten, die sich
durch die Vermittlung von MPC-Fonds geschädigt sehen, eine
außergerichtliche Lösung zu finden. Der VKI führt daher – mit
Unterstützung des Prozessfinanzierers FORIS AG – auch zwei
Sammelklagen gegen die Bank. In einer dieser Sammelklagen findet am
Dienstag 17.11.2015, 9.30 am Handelsgericht Wien (1030 Wien,
Marxergasse 3) im Saal 2205 die erste Verhandlung statt.

SERVICE: Das aktuelle Urteil steht im Volltext auf
www.verbraucherrecht.at zur Verfügung.

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