- 10.11.2015, 13:45:01
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Gewerbe fordert leichteren Zugang zur ersten Parkkarte für Unternehmen
Wirtschaftskammer sieht Handlungsbedarf: Bürokratiedschungel für Unternehmer - Pakt für erfolgreichen Wirtschaftsstandort soll Abhilfe schaffen – Bürokratieabbau spart Verwaltungskosten
Utl.: Wirtschaftskammer sieht Handlungsbedarf: Bürokratiedschungel
für Unternehmer - Pakt für erfolgreichen Wirtschaftsstandort
soll Abhilfe schaffen – Bürokratieabbau spart
Verwaltungskosten =
Wien (OTS) - 10.11.2015 – Um als Bewohner eines Parkpickerlbezirkes
in Wien zur Parkvignette zu kommen, bedarf es zumeist nur eines
einmaligen Besuchs beim Bezirksamt. Anders ist es für Unternehmer.
Benötigen diese eine so genannte Ausnahmegenehmigung für den eigenen
Standortbezirk, kann das bis zu drei Monate dauern. Und es bedarf
eines großen administrativen Aufwandes.
Derzeit müssen Betriebe für eine Parkkarte (Ausnahmegenehmigung für
den eigenen Standortbezirk) ein Fahrtenbuch über sechs Wochen führen,
15 Rechnungen über Wareneinkäufe oder Honorarnoten vorlegen und eine
ausführliche Begründung verfassen. Dazu kommt, dass Betriebe ohne
Gewerbeschein gar keine Chance auf eine Parkkarte haben.
Der Aufwand, der hier für die einzelnen Anträge durch die
Gewerbetreibenden erbracht werden muss, genauso wie der Aufwand für
die Prüfung dieser Anträge durch die Behörde, steht dabei in
keinerlei Verhältnis zu dem Nutzen dieser Regelung. Das weiß auch
Elektrotechniker-Innungsmeister Joe Witke: „Für eine Parkkarte muss
ein Unternehmen in Wien einen wahren Slalom durch den
Bürokratiedschungel absolvieren. Im Vergleich dazu reicht einem
Anrainer der Meldezettel, damit ein Parkpickerl ausgestellt wird.
Gerade als Elektrotechniker sind wir auf das Auto angewiesen. Wir
müssen Kunden besuchen und brauchen unser KFZ in der Nähe unseres
Geschäfts. Warum gerade bei den Unternehmern hier mit zweierlei Maß
gemessen wird, ist unverständlich.“
Er fordert daher, dass die erste Parkkarte für ein
betriebsnotwendiges Fahrzeug genauso einfach beim Magistratischen
Bezirksamt erhältlich ist wie für Bezirksbewohner und dass die
notwendigen Unterlagen direkt durch Registerabfragen des Magistrats
erbracht werden. Damit können Unternehmer, gleich wie Bewohner,
binnen desselben Tages ihre Parkgenehmigung erlangen.
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