• 05.11.2015, 12:16:51
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AK: Achtung, Spesen beim Bausparvertrag!

Wer voreilig auflöst oder das vereinbarte Sparziel nicht erreicht, steigt mit teuren Kosten aus

Utl.: Wer voreilig auflöst oder das vereinbarte Sparziel nicht
erreicht, steigt mit teuren Kosten aus =

Wien (OTS) - Bausparer drohen hohe Spesen: Wer seinen Bausparer
verfrüht kündigt oder das vereinbarte Sparziel nicht erreicht, den
kommt das teuer zu stehen, warnt die AK. Speziell die
Kündigungsbedingungen im „Kleingedruckten“ der vier Bausparkassen
sind sehr kompliziert – und bestenfalls für „Tüftler“ verständlich.

Die vier Bausparkassen (Raiffeisen, Start: Bausparkasse,
S-Bausparkasse, Wüstenrot) bieten in der Regel Verträge mit variabler
oder fixer Verzinsung an. Die Bausparverträge laufen sechs Jahre
lang.

Vorsicht, wer seinen Bausparvertrag verfrüht auflöst, zahlt drei
Mal drauf. „Das Sparguthaben wird rückwirkend abgezinst, die
staatliche Prämie einbehalten und ein Verwaltungskostenbeitrag
fällig“, weiß AK Konsumentenschützer Christian Prantner. Konkret:
+ Weniger Guthaben: Das Guthaben wird rückwirkend mit einem
Minimalzinssatz abgezinst, und zwar nachträglich auf 0,1 Prozent oder
0,125 Prozent ab Vertragsbeginn. Eine Bausparkasse sieht die
Halbierung der Zinsen vor.
+ Weniger Prämie: Die staatliche Prämie wird rückverrechnet. Sie
beträgt 1,5 Prozent von der geleisteten Spareinlage bis zu einem
jährlichen Höchstbetrag von 1.200 Euro.
+ Teurer Kündigungsbeitrag: Es fällt ein Kündigungsbeitrag an, der
sogenannte Verwaltungskostenbeitrag. Zwei Bausparkassen verrechnen
die Spesen als Prozentsatz von der Vertragssumme (gestaffelt je nach
Auflösungszeitpunkt). Zwei orientieren sich bei der Berechnung an der
Sparleistung. Konkret: S Bausparkasse: 1,5fache des monatlichen
Sparbeitrages (gestaffelt nach Laufzeit), zwischen gänzlicher
Verrechnung bis zu 20 Prozent davon im sechsten Jahr; Raiffeisen:
zwischen 0,5 Prozent (sechstes Jahr) und zwei Prozent (erstes und
zweites Jahr) der vereinbarten Sparleistung; Wüstenrot: zwischen 0,15
Prozent (sechstes Jahr) und 0,75 Prozent (erstes Jahr) der
Vertragssumme; Start: Bausparkasse: zwischen 0,12 Prozent (sechstes
Jahr) und 0,6 Prozent (erstes und zweites Jahr) der Vertragssumme.
Es geht sogar ins Geld, wenn die vereinbarte Sparleistung nicht
erreicht wird. Auch dann wird der Verwaltungskostenbeitrag fällig.

Zwei Beispiele: Frau L. kündigt ihren Bausparvertrag nach einigen
Monaten der Vertragslaufzeit. Sie hat rund 1.576 Euro bis zur
Auflösung angespart. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 147 Euro,
die Zinsenrückverrechnung 10,15 Euro und die rückgerechnet staatliche
Prämie 23,25 Euro. In Summe betragen die Auflösungskosten 180,40
Euro. Herr H. erreicht zum Laufzeitende nicht die vereinbarte
Sparleistung von 7.200 Euro. Die Folge: Mit der letzten Abrechnung
wurden 122,50 Euro für den Verwaltungskostenbeitrag sowie 81,32 Euro
für Zinsenrückbuchung abgezogen – in Summe also 203,82 Euro.

„Die Auflösungsmodalitäten sind kompliziert und daher schwer
vergleichbar“, resümiert Prantner. „Die Infos zur Kündigung sind
zudem im ‚Kleingedruckten‘ verstreut und teils kompliziert
formuliert. Hinzu kommt, dass die Zinsen beim Bausparer jetzt niedrig
sind.“

Die AK fordert nicht nur nachvollziehbare Klauseln in den
Bedingungen, sondern auch eine Deckelung der Kündigungskosten: Sie
sollten nicht so hoch sein, dass die einbezahlte Sparleistung
verringert wird. Damit soll vermieden werden, dass BausparerInnen
weniger herausbekommen, als sie einbezahlt haben.

SERVICE: Den AK Test über Bausparspesen finden Sie unter
wien.arbeiterkammer.at. Einen Vergleich der Bausparverträge gibt’s
unter www.ak-bankenrechner.at

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