• 03.11.2015, 11:35:57
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MA 37: Reorganisation der Baupolizei mit Eingliederung der Bezirksstelle 19 in die Gebietsgruppe West abgeschlossen

Wien (OTS) - Die MA 37-Baupolizei zeichnet durch die Bewilligung
von Bauvorhaben und die Überwachung von Bauwerken und Baustellen für
geordnete Bautätigkeiten der Stadt im Sinne der Sicherheit der
WienerInnen verantwortlich. Mit 1. Oktober 2012 startete eine
umfassende Reorganisation der Baupolizei. Mit der Schaffung von
fachlich spezialisierten Kompetenzstellen wird eine raschere und
effizientere Abwicklung von Bauverfahren sowie eine Steigerung der
Rechtssicherheit bei Fachauskünften und Entscheidungen gewährleistet.
Davon profitieren sowohl die Wirtschaft als auch die Kundinnen und
Kunden der Baupolizei. Mit dieser neuen Struktur trägt die Stadt Wien
auch der zunehmenden Komplexität von technischen Fragestellungen
Rechnung. Mit der Eingliederung der Bezirksstelle Döbling in die
Gebietsgruppe West der Baupolizei für die Bezirke 12 bis 19 findet
die Reorganisation der Baupolizei nun ihren Abschluss. ****

Die Übersiedlung der Expositur der Bezirksstelle des 19. Bezirks
in der Gatterburggasse ins Amtshaus Spetterbrücke 4, 1160 Wien,
beginnt am 20. November und wird Anfang Dezember abgeschlossen sein.
Die MitarbeiterInnen werden vorrangig im neu geschaffenen
Fachdezernat "Kleinvolumige Bauvorhaben II" für die Bezirke 17, 18
und 19 eingesetzt werden. Somit ist auch Kontinuität bei den
Bautätigkeiten in Döbling sichergestellt.

Bis 2012 waren 13 Bezirksstellen in vier Gebietsgruppen
zusammengefasst. Diese wurden in drei Gebietsgruppen neu organisiert.
Alle Gebietsgruppen sind etwa gleich groß. Die Bezirke 12 bis 19
bilden die Gruppe West. Damit sind erstmals alle Bezirke des
Schutzgebietes des Wald- und Wiesengürtel des Wienerwaldes und den
damit verbundenen Herausforderungen zusammengefasst.
Anstatt der Bezirksstellen gibt es nach inhaltlichen Kriterien nun
Fachdezernate, deren Aufgabenbereiche sich folgendermaßen aufteilen:
- Kleinvolumige Bauvorhaben: Einfamilienhäuser und vergleichbare
kleinteilige Strukturen, Bauten im Grünland oder in alten Ortskernen,
bei denen Fragen der Gebäudeabwicklung bzw. in Schutzgebieten eine
Abstimmung mit der Naturschutzbehörde wichtig sind.
- Großvolumige Bauvorhaben: Wohnhausanlagen; Einkaufszentren,
Bürobauten oder Industrieanlagen, bei denen in vielen Fällen eine
enge Kooperation mit der Gewerbebehörde erforderlich ist.
- Stadterneuerung: Bauvorhaben im Gebäudebestand und
Dachgeschoßausbauten. Eine genauere Betrachtung der Statik ist hier
von besonderem Stellenwert. Der Übereinstimmung mit dem eventuell
gegenüber dem Bestand geänderten Bebauungsplan kommt spezielle
Bedeutung zu. Aufgrund der Komplexität der Verfahren werden hier zwei
Dezernate pro Gebietsgruppe geschaffen.
- Bauinspektion und Kleingärten: Unterteilung in Referate Baubestand,
Bauüberwachung, Kleingärten und Gehsteige.

Mit der Schaffung dieser Einheiten geht eine Spezialisierung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das jeweilige Fachgebiet einher.
Das führt zu einer Bündelung der Kompetenzen und steigert das
Wirkungsvermögen der Baupolizei deutlich.

Kontakt zu den Gebietsgruppen der Baupolizei

- Gebietsgruppe Ost für die Bezirke 1, 2, 8, 9, 20, 21, 22
1200, Dresdner Straße 82
Tel.: 01/4000-37300

- Gebietsgruppe Süd für die Bezirke 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11, 23
1100, Favoritenstraße 211
Tel.: 01/4000-37500

- Gebietsgruppe West für die Bezirke 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19
1160, Spetterbrücke 4
Tel.: 01/4000-37700
(Schluss) kau

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