- 30.10.2015, 15:44:43
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Erste Arbeitnehmer Kranken- und Unterstützungskasse in Wien gegründet
Leistbare Krankenversorgung, Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, sowie eine spesenfreie Altersvorsorge bietet die Kasse; für pauschal EUR 25 monatlich
Utl.: Leistbare Krankenversorgung, Unterstützung bei
Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, sowie eine
spesenfreie Altersvorsorge bietet die Kasse; für pauschal EUR
25 monatlich =
Wien (OTS) - Nach dem Vorbild der 1868 in Wien gegründeten
"Allgemeine Arbeiter- Kranken- und Unterstützungskasse" hat nun die
"Erste Allgemeine Arbeitnehmer Kranken- und Unterstützungskasse" mit
Büros in Graz und Wien ihren Betrieb aufgenommen. Die
überbetriebliche Kranken- und Unterstützungskasse in Wien --speziell
für in Not geratene ArbeitnehmerInnen geschaffen-- bietet
grundsätzlich allen Erwerbstätigen in Österreich die Möglichkeit,
drei verschiedenen Versorgungsplänen beizutreten.
Die Kasse unterliegt den Bestimmungen des Betriebspensionsgesetzes
und ermöglicht es grundsätzlich allen Arbeitnehmern in Österreich,
Einkommensverluste aufgrund Arbeitslosigkeit, Krankheit oder
Arbeitsunfähigkeit wegen zum Beispiel Burn-Out mit monatlich bis zu
1.000 Euro auszugleichen. Oder es können Zuschüsse bei
Spitalsaufenthalt, Brillen, Hilfs- und Heilmittel, Zahnersatz,
Zahnbehandlungen, Therapien und Kuraufenthalten gewährt werden. Der
Beitritt zum Versorgungsplan kann über eine freiwillige
Gehaltsumwandlung in den Betrieben beantragt werden, dies bedeutet
eine Bruttogehaltsumwandlung von EUR 25 monatlich (netto lediglich
ca. EUR 15 pro Monat) für einen Beitrag in einen der
Versorgungspläne.
Die Beiträge an die Kasse sind bis Euro 25 monatlich lohnsteuer- und
sozialversicherungsbefreit. Zusatzbeiträge können in gleicher Höhe
privat geleistet werden und erhöhen die Leistungen. Eine Anrechnung
der Leistungen an das AMS Arbeitslosengeld erfolgt nicht.
Als Voraussetzung für den Beitritt zur Kasse gilt, dass die Person
seit 12 Monaten in einem unbefristeten Dienstverhältnis in
Österreich, seit 6 Monaten bei ein und demselben Arbeitgeber
mindestens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt ist und zwischen 18 und
55 Jahren alt ist. Eine Risikoprüfung wird nicht verlangt, lediglich
vier grundsätzliche Erklärungen zum Gesundheits- und
Beschäftigungszustand.
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