• 30.10.2015, 10:40:01
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Sozialministerium: Pensionskommission legt Richtwert der Pensionsanpassung mit 1,2 Prozent fest

Wien (OTS/BMASK) - Die Pensionskommission hat heute den Richtwert für
die Pensionsanpassung 2016 mit 1,2 Prozent beschlossen. Dieser Wert
ergibt sich aus den Inflationsraten von August 2014 bis Juli 2015.
Der Ausgleichszulagenrichtsatz wird ebenfalls mit 1,2 Prozent
angepasst und beträgt für das Jahr 2016 somit 882,78 Euro. Der
Richtsatz für Verheiratete beträgt 1.323,58 Euro und die
Höchstbeitragsgrundlage für Versicherte im ASVG wird 2016 4.860 Euro
betragen. (Schluss)

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