• 21.10.2015, 14:36:08
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ÖBIB setzt auf Compliance

Wien (OTS) - Beim Auftakt zu einer neuen ÖBIB Veranstaltungsreihe für
Aufsichtsräte stand das Thema "Compliance" im Vordergrund. Als
hochkarätige Redner agierten Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling,
Familienministerin Dr. Sophie Karmasin sowie Univ. Prof. Dr. Susanne
Kalss.

In ihren Begrüßungsworten verwies ÖBIB Generalsekretärin Dr. Martha
Oberndorfer auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen der ÖBIB, die sich
seit ihrer Gründung im März 2015 gut bewährt hätten. Als
Positiv-Beispiel, wie die ÖBIB in Zukunft ihre im ÖBIB Gesetz
verankerten Aufgaben wahrnehmen könne, nannte sie die CASAG. Dort sei
es gelungen, den Unternehmenswert ohne zusätzlichen Mitteleinsatz um
gute 40 % zu steigern.

Bundesminister Dr. Hans Jörg Schelling betonte den reibungslosen
Übergang von ÖIAG zur ÖBIB. Bei strategischen Grundsatzentscheidungen
gehe es darum, die legitimen Eigentümerinteressen des Staates zu
wahren. "Dabei muss man strikt zwischen Organverantwortung und
Eigentümerverantwortung trennen", so Schelling, der darauf verweist,
dass für die ÖBIB in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen
nur die besten Köpfe sitzen. Schelling bedankte sich dabei bei jenen
ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die die beste Performance für
die jeweiligen Beteiligungsunternehmen und damit den Standort
Österreich leisten.

Den Stellenwert von Familienpolitik als Bestandteil einer
verantwortungsvollen Wirtschafts- und Standortpolitik hob
Bundesministerin Dr. Karmasin hervor. Sie verdeutlichte die positiven
Effekte familienfreundlicher Maßnahmen auf Employer Branding,
Fluktuation und krankheitsbedingte Fehltage und bekräftigte ihr
ambitioniertes Ziel, Österreich bis zum Jahr 2025 zum
familienfreundlichsten Land Europas zu machen.

Univ. Prof. Susanne Kalss gab vor den anwesenden Aufsichtsräten einen
Überblick über die rechtlichen Grundlagen der ÖBIB. Sie erörterte,
wie die ÖBIB ihrer Rolle als Dienstleister für die Aufsichtsräte
unter Einhaltung von Compliance- und Insiderregeln gerecht werden
könne. "Die Aufsichtsräte können, aber müssen dieses Angebot nicht
annehmen", wies Kalss auf die Unabhängigkeit der von der ÖBIB in die
Beteiligungsgesellschaften entsandten Aufsichtsräte hin.

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