• 16.10.2015, 10:22:05
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AK: Lebensversicherung noch schnell abschließen? 1

Garantiezins sinkt ab Jänner 2016 – Nichts überstürzen!

Utl.: Garantiezins sinkt ab Jänner 2016 – Nichts überstürzen! =

Wien (OTS) - Ab Jänner 2016 wird der Garantiezinssatz bei
Lebensversicherungen auf ein Prozent gesenkt. "Achtung,
Garantiezinssatz und Gesamtverzinsung sind nicht mit einem
Sparbuchzins oder einer Rendite vergleichbar. Sie bilden nicht die
Kosten ab, die bei einem Versicherungsprodukt anfallen", sagt AK
Konsumentenschützer Christian Prantner. Daher: Nicht übereilt
abschließen!

Es gibt viele Formen von Lebensversicherungen. Versicherungen,
aber auch Banken bewerben häufig gemischte Er- und
Ablebensversicherungen, reine Erlebensversicherungen, fondsgebundene
Lebensversicherungen oder auch die prämiengeförderte
Zukunftsvorsorge. "Lebensversicherungen, mit denen eine
Kapitalleistung erwirtschaftet werden soll, sind kein reines
Sparprodukt oder gar wie ein Sparbuch konzipiert", sagt Prantner. Der
in Werbeinseraten, aber auch in Angeboten häufig dick
herausgestrichene Garantiezinssatz und die Gesamtverzinsung sind
nicht mit einem Sparbuchzinssatz oder einer Rendite vergleichbar.
"Versicherungsnehmer sollten wissen, dass der Garantiezinssatz und
die Gesamtverzinsung eben nicht die Kosten abbilden, die bei einem
Versicherungsprodukt anfallen. Der Garantiezinssatz bezieht sich nur
auf jenen Teil der Versicherungsprämie, der auch wirklich angelegt
wird." Zum Beispiel beträgt bei einer monatlichen Prämienzahlung von
100 Euro der Sparanteil 85 Euro. Das bedeutet, dass 15 Euro der
Monatsprämie für Kosten, Steuer und - je nach Produktvariante - auch
für die Risikoprämie aufgewendet werden, zeigten diverse AK-Studien
über Lebensversicherungen.

"Konsumenten sollten jedenfalls nach der sogenannten effektiven
Garantie- und Gesamtverzinsung fragen", rät Prantner. Effektiv
bedeutet, dass die Kosten rechnerisch berücksichtigt werden. Die
Finanzmarktaufsicht (FMA) schreibt den Anbietern bei
Lebensversicherungen Mindeststandards für Informationen vor:
KonsumentInnen haben das Recht, auf Nachfrage über die effektiven
Zinssätze informiert zu werden. Ab 2016 muss die Angabe des
effektiven Garantiezinses immer verpflichtend gemacht werden. Damit
wird eine langjährige AK-Forderung gesetzlich umgesetzt.

Es ist kein ausreichendes Argument, jetzt eine lang laufende
Lebensversicherung abzuschließen, nur weil der Garantiezinssatz für
Neuverträge ab 1.1.2016 von 1,5 auf ein Prozent abgesenkt wird: Die
Lebensversicherung läuft zumeist lange und ist nur mit Verlusten
vorzeitig kündbar.

Die AK sieht die nun öfter angebotenen Lebensversicherungen ohne
Garantieverzinsung kritisch: "Was haben Versicherungsnehmer davon,
wenn der Garantiezinssatz wegfällt?", fragt Prantner. "Es gibt zwar
immer mehr Lebensversicherungen ohne Garantiezinssatz, aber
andererseits keine Diskussion über geringere Produktkosten." Denn
höhere Auszahlungen können grundsätzlich auch über schlankere Kosten
erzielt werden - wenn es schwierig ist, Erträge aus der Veranlagung
zu erzielen.
(Forts.)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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