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Forderung nach Neugestaltung der Flugrouten unter Berücksichtigung des Minimierungsgebots

Dringender Handlungsbedarf der Austro Control

Wien (OTS) - 2013 hat der Gesetzgeber den §120a Luftfahrtgesetzes zur Flugroutenfestlegung durch die Austro Control um ein explizites Minimierungsgebot erweitert. Zitat: "Es ist dabei auf die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen."

Möglichst geringe Immissionsbelastung bedeutet auch immer möglichst wenig Betroffene. Je weniger dicht ein überflogenes Gebiet besiedelt ist, umso weniger Menschen sind von gesundheitsschädlichem Fluglärm betroffen. Zu den Gefahren aus dem Luftverkehr gehören aber auch die Folgen eines Flugzeugabsturzes, von dem umso mehr Menschen am Boden betroffen sind, je dichter ein Gebiet besiedelt ist. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen an eine umgehende Neugestaltung der Flugrouten, die Wiener Gebiet betreffen:

1. Vollständiger Ersatz der Abflugroute Liesing durch Flugrouten, die Wien und seine Siedlungsachsen soweit wie möglich umfliegen.

2. Gekurvter Anflug auf Wien als Alternative zum Geradeausanflug auf Piste 11 und 16, der bei geeigneten Wetterbedingungen (Wolkenuntergrenze 3000 Fuß, Sichtweite 10 km) verpflichtend ist. Die neuen Anflugrouten sind so zu legen, dass auch innerhalb Niederösterreichs und Wiens möglichst wenig Menschen vom Fluglärm betroffen sind. Beispielsweise sollte der gekurvte Anflug auf die Piste 11 erst beim Umspannwerk Kledering auf Wiener Stadtgebiet einkurven.

3. Ein generelles Nachtflugverbot und - für Notfälle -Nachtflugrouten, die Wien und seine Siedlungsachsen großräumig umfliegen.

4. Keine 3. Piste, schon gar nicht in der gewählten Lage mit Richtung auf den Wiener Zentralraum und dessen dicht besiedelten Süden

Diskussionen in privaten Vereinen wie dem Dialogforum, die sich über das Luftfahrtgesetz hinwegsetzen und offensichtlich nur der Aufrechterhaltung der im Widerspruch zum Minimierungsgebot stehenden Wunschflugrouten der Airlines dienen, dürfen keine Ausrede für die Untätigkeit der Austro Control sein. Aufgabe der Politiker muss es sein, hier die Interessen der Bevölkerung und des Steuerzahlers zu vertreten. Das gilt auch für Weisungen an die Austro Control durch den Verkehrsminister.

Begründung: Die Flugroutenfestlegung und die Gestaltung des Fluggeschehens sind hoheitliche Aufgaben und können nicht Gegenstand von Vereinbarungen in einem privaten Verein sein. Die Austro Control ist dem Gesetz verpflichtet und nicht der Flugverkehrslobby im Dialogforum.

Rückfragen & Kontakt:

BI „Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste“ www.liesing.fluglaerm.at
Antifluglärmvereinigung (AFLG) www.fluglaerm.at
Bürgerinitiative Lärmschutz Laaerberg www.fluglaerm10.at

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