Bestellung von BMVIT / VOR für 2016 bringt für pendelnde Kunden aus Amstetten etc. nach Wien West längere Reisezeiten
Im September 2015 hat die WESTbahn von einem völlig veränderten Angebot im Nahverkehr für die Strecke Wien West – St. Pölten – Amstetten für den Fahrplan 2016 erfahren. Es stehen massive Fahrzeitverlängerungen für die Kunden im Vergleich zum Status Quo 2015 an und dennoch soll hier neuerlich ohne Einhaltung der Vergabevorschriften (laut EU Verordnung 1370/2007) vergeben werden. Da laut EU Verordnung 1370/2007 nur minimale Änderungen in einer Bestellung erlaubt sind, aber 2016 völlig veränderte Fahrplanangebote und Zugsysteme (Linienführung, Zugtypen, Fahrzeiten, z. T. Fahrzeuge) auf der Strecke Wien West – Tullnerfeld / Neulengbach – St. Pölten – Amstetten angeboten werden sollen, handelt es sich aus Sicht der WESTbahn um einen wiederholten Versuch unzulässiger Vergabeformen des Verkehrsverbunds Ostregion (VOR) und in viel größerem Umfang des Bundesministeriums für Verkehr (BMVIT) bzw. Schieneninfrastrukturgesellschaft AG (SCHIG). Die WESTbahn hat daher zwei Nachprüfungsanträge eingereicht und erneut sofort eine einstweilige Verfügung für die seitens des VOR geplante Direktvergabe Wien West – St. Pölten – Amstetten durch das Verwaltungsgericht Wien erzielt.
Rückblick – Im Dezember 2014 hatte der VOR eine Direktvergabe von REX200 Zügen auf der Strecke Wien West – St. Pölten – Amstetten angekündigt. Aufgrund der Verlagerung der Fernverkehrszüge der ÖBB-PV AG von Wien Westbahnhof nach Wien Hauptbahnhof (sowie zum Teil zum Flughafen) im Dezember 2015 sollte zeitgleich ein Stundentakt mit REX200 Zügen auf der Strecke Wien West – St. Pölten – Amstetten aufgenommen werden. Diese Leistung hätte mit zusätzlichen Subventionen aus den Mitteln der Länder Wien und Niederösterreich finanziert werden sollen. Dem folgenden Einspruch der WESTbahn beim Verwaltungsgericht Wien wurde im Februar 2015 stattgegeben und die Direktvergabe an die ÖBB-PV AG wurde als nichtig erklärt.
In der Verhandlung hatte der VOR beklagt, dass vom BMVIT / SCHIG Informationen fehlten, wodurch nicht ordnungsgemäß vorgegangen werden konnte.
Jetzt soll es für das kommende Fahrplanjahr zu umfassenderen Änderungen des Angebots kommen: Verbindungen (heute REX200) über die Neubaustrecke Wien West – Tullnerfeld – St. Pölten – Amstetten werden fast verdreifacht, aber die Fahrzeit gegenüber IC heute (z.B. für Amstetten +31 Min) oder selbst REX200 verlängert sich massiv. Finanziert wird das neue Angebot von VOR und BMVIT (SCHIG) (genaue Details fehlen). Der Grund für die Fahrzeitverlängerung liegt in der Fahrplankonzeption von Zubringer-Zügen für den vom Hauptbahnhof kommenden railjet (langer Halt in St. Pölten). Darüber hinaus erfolgt eine Verkehrsänderung mit Reisezeitverschlechterung bei den vom Bund bestellten Verkehren Wien West – Neulengbach – St. Pölten für Dezember 2015.
Jede Verlängerung von Reisezeiten führt zu Schaden für das Bahnsystem, da Kunden wieder auf das Auto umsteigen. Damit verursacht die Politik des BMVITs zusätzliche Parkplatznot in Wien!
Verschlechterungen für die Kunden, gekoppelt mit der intransparenten Vorgangsweise (ohne Ankündigung oder Vergabeinformation) und damit der fehlenden Einhaltung von Vergaberichtlinien (in diesem Fall ist zwingend eine Neuvergabe notwendig) für öffentlich finanzierte Leistungen, haben die WESTbahn am 22. September 2015 dazu bewogen zwei Nachprüfungsanträge sowie Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den VOR und die SCHIG (als Auftragnehmer vom BMVIT) vor Gericht einzubringen. Dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den VOR wurde vom Verwaltungsgericht Wien stattgegeben. Die WESTbahn spricht sich dafür aus, dass jegliche unternehmerische Freiheit besteht, Angebote zu ändern, solange Gesetze berücksichtigt werden, um Steuerzahler zu schützen.
Bereits 2012 trat die WESTbahn mit mehreren Modellideen an das Land Niederösterreich und an den VOR heran, um zukünftige Verkehrskonzepte für Pendler ab Dezember 2015 zu entwickeln. Die Idee war ein Halbstunden-Takt, bestehend aus WESTbahn Fernverkehrsangebot und einem „WESTrex“ mit den selben Halten wie der REX200 für Wien West – St. Pölten – Amstetten und einige Zwischenhalte, anzubieten. Gemeinsam mit dem VOR finalisierte die WESTbahn das Verkehrskonzept, das der Schlüssel zu einer kostengünstigen Lösung gewesen wäre. Das Land Niederösterreich zeigte sich interessiert, doch das BMVIT zeigte keine Bereitschaft, Lösungen zu unterstützen.
Fazit: Seit 2013 verhindert das BMVIT den Fahrplan für Pendler zu optimieren und einen maximalen Nutzen für die Kunden zu erreichen. Aus diesem Grund hat sich die WESTbahn an das Gericht gewandt, um das BMVIT daran zu erinnern, sich an Gesetze zu halten, um Österreichs Steuerzahler zu schützen. Denn bei redlicher Anwendung der EU VO 1370 dürfte mit dem geplanten Fahrplan aufgrund der Netzeffekte im eigenwirtschaftlichen railjet und IC keine oder nur massiv reduzierte Subvention für die REX Verkehre via Wienerwaldtunnel erfolgen. Zusätzlich müssten alle Subventionen für die REX Wien West – St. Pölten massiv sinken. Der WESTbahn geht es darum, dass die Reisequalität gesichert und Steuergeld gespart wird.
Die Zukunftsstrategie ist das System von zwei Bestellern zu beenden, wie Niederösterreichs Landesrat Mag Wilfing kürzlich gefordert hat. Alle Mittel für gemeinwirtschaftliche Leistungsbestellungen müssten demnach zu den Ländern transferiert werden. Damit gäbe es nicht mehr die Situation, dass BMVIT / die SCHIG und die Länder als Besteller mit aufgeteilten Losen auftreten sondern kompakte Gesamtvergaben. So wird Bürokratie im BMVIT und damit Geld für die Steuerzahler eingespart und die SCHIG könnte zu einem österreichweiten Kompetenzzentrum für Vergaben mit einheitlichen Standards umgestaltet werden.
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