• 07.10.2015, 14:56:38
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  • OTS0189 OTW0189

Ungleichbehandlung psychisch Erkrankter

Finanzielle Benachteiligung seit vielen Jahren!

Utl.: Finanzielle Benachteiligung seit vielen Jahren! =

Wien/Österreich (OTS) - Es ist eine unbestrittene und unbestreitbare
Tatsache, dass psychische Erkrankungen im Steigen begriffen sind. Die
WHO stellt fest, dass 2020 die Depression die am meisten gestellte
Diagnose sein wird. Trotzdem kämpfen wir als Vereinigung
Österreichischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VÖPP)
seit vielen Jahren um eine Sicherstellung umfassender Versorgung für
diese Betroffenen.

Zum Einen gibt es keinen Gesamtvertrag, der bedeuten würde, dass
jeder bzw. jede Betroffene Zugang zu einer psychotherapeutischen
Behandlung hätte - wie dies bei körperlichen Erkrankungen
selbstverständlich der Fall ist. Es gibt je nach Bundesland
unterschiedliche Kontingente an Psychotherapiestunden, die den
Betroffenen von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden,
leider nicht in genügendem Umfang.

Zum Anderen können PatientInnen in privater psychotherapeutischer
Behandlung um einen Kostenzuschuss ansuchen, der allerdings seit 1991
völlig gleich geblieben ist! Während PatientInnen, die wegen
körperlicher Beschwerden einen Wahlarzt aufsuchen, selbstverständlich
80% des Kassentarifs retourniert erhalten, müssen sich
PsychotherapiepatientInnen, besonders die bei den
Gebietskrankenkassen versichert sind, mit 40% des Kassentarifs
zufrieden geben. Und dies, obwohl die Zahl der psychisch Erkrankten
stetig steigt und bereits die österreichische Wirtschaftsleistung um
3,6% verringert. Eine löbliche Ausnahme stellt die BVA dar, die
nahezu 80% des Kassentarifs als Kostenzuschuss refundiert.

Dr. Jutta Fiegl, Präsidentin des VÖPP

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