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"Zufriedenheit mit dem Arzt ist keine Zufriedenheit mit dem System"

Ja zum "PHC-Gesetz": Neue Versorgungsform braucht klare Spielregeln

Wien (OTS) - Die österreichische Ärztekammer sollte schleunigst ihre zur Schau gestellte "Bergdoktor-Romantik" in Sachen Gesundheitsreform aufgeben, in dem ein bestehendes Hausarztsystem breit per Inserat glorifiziert wird, fordert Dr. Gerald Bachinger, Sprecher der österreichischen Patientenanwälte.
Denn Patienten und Patientinnen erleben Tag für Tag vor Ort vor allem eine gänzlich andere Realität: Geschlossene Ordinationen, Massenabfertigung, elend lange Wartezeiten oder immer noch eine Zettelwirtschaft, weil sich die Funktionäre der Ärztekammern standhaft weigern, moderne, für jedermann selbstverständliche Kommunikationstechniken - außer gegen extra Honorierung - rasch einzusetzen. Und von dem heute mehr denn je erforderlichen Gesundheitsmanagement für den Bürger kann überhaupt keine Rede sein.

"Ich betrachte es daher als eine totale Realitätsverweigerung seitens der Funktionäre der Ärztekammern, die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem eigenen Hausarzt als eine Zufriedenheit mit dem bestehenden Hausarztsystem zu interpretieren. Eher ist es so, dass die Zufriedenheit der Bevölkerung daher rührt, dass keiner weiß, was eine moderne, vernetzte medizinische Betreuung im niedergelassenen Bereich für die Gesundheit und die langfristige Sicherung der Lebensqualität des Einzelnen leisten könnte - von den Öffnungszeiten bis hin zur Gesundheitsvorsorge. Hier wird der Patient mit Umfragen lediglich in Geiselhaft genommen, um gegen eine Weiterentwicklung der Versorgungsformen im niedergelassenen Bereich zu agitieren und damit ein zentrales Vorhaben der Gesundheitsreform zu torpedieren", so Bachinger weiter.

Das österreichische Hausarztsystem hat seine Meriten und keiner denkt an eine Abschaffung. Denn mit dem Hausarztsystem ist eine gute Basis für die notwendige Ergänzung und Weiterentwicklung vorhanden. "Wir haben eine Bevölkerung, die es gewöhnt ist bei gesundheitlichen Problemen ihren Arzt aufzusuchen. Allerdings der Umstand, dass die Österreicher im Schnitt 21 Jahre ihres Lebens in Krankheit verbringen, ist alles andere als ein Hinweis darauf, dass das bestehende medizinische Betreuungssystem im niedergelassenen Bereich leistungs- und zukunftsfähig wäre. Vielmehr ist dieser negative europäische Spitzenwert eine Herausforderung, das medizinische Angebot im niedergelassenen Bereich gründlich zu erneuern. Mit der neuen, im Rahmen der Gesundheitsreform beschlossenen Primärversorgung mit vielen medizinischen Angeboten unter einem Dach oder in einem Netzwerk, kann diese gemeistert werden, betont Bachinger. Und Umfragen - selbst von der Ärztekammer - bestätigen, dass die Bevölkerung mit massiver Mehrheit die Schaffung dieser neuen Einrichtungen begrüßt.

Verständlich ist auch, dass die neue Primärversorgung klare Spielregeln benötigt. Dies betrifft das interne Verhältnis zwischen den einzelnen vernetzten medizinischen Berufen oder Regelungen der externen Beziehungen, etwa zur Sozialversicherung. Frau BM Dr. Sabine Oberhauser hat dafür einen Vorschlag vorgelegt. Dieser ist zu diskutieren, abzulehnen ist aber jeder Versuch der Ärztekammern unter Missbrauch der Nähe zum Patienten, damit die Pläne für eine neue Primärversorgung zu torpedieren, so der Sprecher der österreichischen Patientenanwälte. Bachinger weist abschließend darauf hin, dass die Letztentscheidung über ein PHC-Gesetz beim Gesetzgeber und keinesfalls bei den Ärzten liege. Denn es sei nicht einzusehen, dass die Ärzte als einzige Berufsgruppe in Österreich alle Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit selbst festlegten.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Gerald Bachinger
NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft
Rennbahnstrasse 29; Tor zum Landhaus
3100 - St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742/90 05-15575
Mob: +43 (0)676/812 15575

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