BZÖ für Nachschärfen der Gesetzeslage
Utl.: BZÖ für Nachschärfen der Gesetzeslage =
Klagenfurt (OTS) - "Landauf landab fabuliert Landeshauptmann Peter
Kaiser permanent von der Wichtigkeit bestmöglicher Aus- und
Weiterbildung, um, für den Fall des Falles, nicht noch tiefer in den
Arbeitslosen-Armuts-Strudel gezogen zu werden. Ein jetzt öffentlich
gewordener Fall einer Individualentscheidung zeigt aber die bittere
Realität auf. Konkret geht es um eine Bezieherin der Mindestsicherung
des Landes, der nahegelegt wurde, die Absolvierung der Abendmatura
abzubrechen. Auslösender Grund hierfür ist eine Richtschnur im
Gesetzestext, die besagt, dass Personen ihre Arbeitskraft nicht voll
einsetzen können, weil sie eine weiterführende Ausbildung
absolvieren", zeigt sich LAbg. Willi Korak vom absurden Vollzug
entsetzt. Die Frau zeige offensichtlich entsprechendes lobenswertes
Engagement und Ehrgeiz, um die Matura nachzuholen. Zudem beginne die
Abendmatura erst um 18 Uhr, daher stehe sie dem Arbeitsmarkt bis
dahin zur Verfügung. "Die Universität Klagenfurt bietet mit diesem
Wintersemester offene Lehrveranstaltungen für Asylwerber an und
befreit diese von Studiengebühren. Einer ehrgeizigen
Mindestsicherungsbezieherin werden aber die größtmöglichen Steine in
den Weg gelegt", fasst Korak zusammen, er drängt auf eine
Nachschärfung der Bestimmungen. "In der nächsten Landtagssitzung darf
mit einem entsprechenden Antrag gerechnet werden", kündigt Korak an.
"Der jetzige Zustand, in diesem Bereich von der Willkür und der
Auslegung eines Beamten abhängig zu sein, ist untragbar. Bis zur
entsprechenden Korrektur der Bestimmungen ist Mindestsicherung- und
Sozialreferentin LHStv. Beate Prettner gefordert", schließt Korak.
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