--------------------------------------------------------- -- Diese Meldung wurde korrigiert. -- -- Neufassung in Meldung OTS0153 vom 05.10.2015 -- ---------------------------------------------------------
Wien (OTS) - In der heute stattgefundenen außerordentlichen
Hauptversammlung der Casinos Austria AG hat die Österreichische
Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) der Übertragung der in
der CAME Holding gebündelten Aktien an die Austrian Gaming Holding
a.s. (AGH) ihre Zustimmung aus wichtigem Grund versagt.
Ausschlaggebend für die Entscheidung ist ein Rechtsgutachten von
Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger, Partner bei Lattenmayer, Luks &
Enzinger Rechtsanwälte und Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien,
das signifikante Rechtsunsicherheiten durch die Übertragung der
Aktien aufzeigt. Aus dem Gutachten geht hervor, dass die CASAG
negative Einflüsse durch die Auseinandersetzung über den Bestand bzw.
Nichtbestand von Vorkaufsrechten zu erwarten hat.
ÖBIB Generalsekretärin Dr. Martha Oberndorfer: "Wir befürchten
womöglich jahrelange Rechtsstreitigkeiten, die die Übertragung der
Aktien nach sich ziehen könnte. Die notwendige Neuaufstellung der
CASAG könnte dadurch über mehrere Jahre blockiert werden. Das
widerspricht vehement unseren Zielen, die Eigentümerstruktur der
CASAG zu vereinfachen. Daher haben wir von unserem in der Satzung
verankerten Recht Gebrauch gemacht, diesen Deal aus wichtigen Gründen
abzulehnen."
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