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Trennungskinder: Europarat verlangt Ratifizierung der Doppelresidenz

Ein Schritt zu zeitgemäßem Familienrecht.

Straßburg, Wien (OTS) - Die "Parlamentarische Versammlung" des Europarates unterzeichnete einstimmig die Resolution zur Ratifizierung der Doppelresidenz als Standard in allen Mitgliedsstaaten.

Damit wird die Forderung der Plattform Doppelresidenz nach Implementierung der Doppelresidenz als Lebensmodell für Trennungsfamilien im Gesetz vollinhaltlich unterstützt. Anton Pototschnig, Obmann der Plattform Doppelresidenz, sieht darin einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Familienrecht, in welchem dem Bedürfnis nach Familienleben, auch nach einer Trennung für Kinder, Mütter und Väter gleichermaßen Rechnung getragen werden soll. Die Plattform Doppelresidenz ist eine Initiative von Müttern und Vätern, welche das Modell der Doppelresidenz schon seit vielen Jahren mit ihren Kindern leben und positive Erfahrungen damit gemacht haben. Daneben setzt sie sich für eine zeitgemäße Familienpolitik ein.

In Zukunft sollen nicht Richter, sondern Eltern selbst entscheiden

Die "Parlamentarische Versammlung" (ein Organ des Europarates) stellt explizit klar, dass die Eltern darüber aufzuklären sind, dass "die Doppelresidenz eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt". Weiters empfiehlt der Rat, dass die Beratung und Begleitung von Trennungsfamilien auf Basis des Cochemer Modells aufgebaut werden soll. Demnach sollen nicht mehr Richter, Experten und Sachverständige über die streitenden Köpfe der Eltern zu einer Regelung kommen, sondern Väter und Mütter mit professioneller Unterstützung dahingehend begleitet werden, ihre elterliche Verantwortung wieder eigenständig wahrzunehmen zu können.

Ungleichbehandlung für Väter

Für die Parlamentarische Versammlung ist die konsequente Gleichstellung der Geschlechter im wirtschaftlichen, wie auch familiären Kontext ein wesentliches Ziel. In Punkt zwei der Resolution führt sie dazu aus: "Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren Kindern vorzuenthalten."

Transferleistungen derzeit für Mütter

Diese Einschätzung trifft die österreichische Situation punktgenau. Mit der Notwendigkeit bei einer Scheidung einen hauptsächlichen Aufenthalt festlegen zu müssen, werden Väter strukturell benachteiligt. In der allgemeinen Spruchpraxis wird der hauptsächliche Aufenthalt primär Müttern zugewiesen. Das damit verbundene alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Alleinanspruch für Transferleistungen, steht damit ausschließlich Müttern zu. Selbst dann, wenn sich Väter gleichermaßen um das Kind kümmern.

Bald nationales Recht?

"Es bleibt zu hoffen, dass das eindeutige Votum der Parlamentarischen Versammlung, die positive Verknüpfung der Doppelresidenz für das Kindeswohl und die damit einhergehende Aufforderung zur Ratifizierung der Resolution, auch auf nationaler Ebene ihre Überzeugungskraft nicht verliert" so Pototschnig.

Resolution:
http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/X2H-Xref-ViewPDF.asp?FileID=22022&Lang=EN

Abstimmungsergebnis:
http://assembly.coe.int/nw/xml/Votes/DB-VotesResults-EN.asp?VoteID=35776&DocID=15575&MemberID=&Sort=2

www.doppelresidenz.at

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