- 05.10.2015, 11:09:17
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Trennungskinder: Europarat verlangt Ratifizierung der Doppelresidenz
Ein Schritt zu zeitgemäßem Familienrecht.
Utl.: Ein Schritt zu zeitgemäßem Familienrecht. =
Straßburg, Wien (OTS) - Die "Parlamentarische Versammlung" des
Europarates unterzeichnete einstimmig die Resolution zur
Ratifizierung der Doppelresidenz als Standard in allen
Mitgliedsstaaten.
Damit wird die Forderung der Plattform Doppelresidenz nach
Implementierung der Doppelresidenz als Lebensmodell für
Trennungsfamilien im Gesetz vollinhaltlich unterstützt. Anton
Pototschnig, Obmann der Plattform Doppelresidenz, sieht darin einen
weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Familienrecht,
in welchem dem Bedürfnis nach Familienleben, auch nach einer Trennung
für Kinder, Mütter und Väter gleichermaßen Rechnung getragen werden
soll. Die Plattform Doppelresidenz ist eine Initiative von Müttern
und Vätern, welche das Modell der Doppelresidenz schon seit vielen
Jahren mit ihren Kindern leben und positive Erfahrungen damit gemacht
haben. Daneben setzt sie sich für eine zeitgemäße Familienpolitik
ein.
In Zukunft sollen nicht Richter, sondern Eltern selbst
entscheiden
Die "Parlamentarische Versammlung" (ein Organ des Europarates) stellt
explizit klar, dass die Eltern darüber aufzuklären sind, dass "die
Doppelresidenz eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes
darstellt". Weiters empfiehlt der Rat, dass die Beratung und
Begleitung von Trennungsfamilien auf Basis des Cochemer Modells
aufgebaut werden soll. Demnach sollen nicht mehr Richter, Experten
und Sachverständige über die streitenden Köpfe der Eltern zu einer
Regelung kommen, sondern Väter und Mütter mit professioneller
Unterstützung dahingehend begleitet werden, ihre elterliche
Verantwortung wieder eigenständig wahrzunehmen zu können.
Ungleichbehandlung für Väter
Für die Parlamentarische Versammlung ist die konsequente
Gleichstellung der Geschlechter im wirtschaftlichen, wie auch
familiären Kontext ein wesentliches Ziel. In Punkt zwei der
Resolution führt sie dazu aus: "Tatsache ist jedoch, dass Väter
manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden,
die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren
Kindern vorzuenthalten."
Transferleistungen derzeit für Mütter
Diese Einschätzung trifft die österreichische Situation punktgenau.
Mit der Notwendigkeit bei einer Scheidung einen hauptsächlichen
Aufenthalt festlegen zu müssen, werden Väter strukturell
benachteiligt. In der allgemeinen Spruchpraxis wird der
hauptsächliche Aufenthalt primär Müttern zugewiesen. Das damit
verbundene alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und der
Alleinanspruch für Transferleistungen, steht damit ausschließlich
Müttern zu. Selbst dann, wenn sich Väter gleichermaßen um das Kind
kümmern.
Bald nationales Recht?
"Es bleibt zu hoffen, dass das eindeutige Votum der Parlamentarischen
Versammlung, die positive Verknüpfung der Doppelresidenz für das
Kindeswohl und die damit einhergehende Aufforderung zur Ratifizierung
der Resolution, auch auf nationaler Ebene ihre Überzeugungskraft
nicht verliert" so Pototschnig.
Resolution:
http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/X2H-Xref-ViewPDF.asp?FileID=22022&Lang=EN
Abstimmungsergebnis:
http://assembly.coe.int/nw/xml/Votes/DB-VotesResults-EN.asp?VoteID=35776&DocID=15575&MemberID=&Sort=2
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